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ARAG Experten über Fahrerassistenzsysteme und die rechtliche Situation bei Unfällen

Auf die Plätze, anschnallen, los!

Im Auto Platz nehmen, Ziel nennen und sich herumchauffieren lassen: Wenn es nach der Automobilbranche geht, soll das schon bald möglich sein. Doch autonome Fahrzeuge sind nicht nur technisch eine Herausforderung, auch die Rechtslage ist komplex. Dennoch gibt es bereits zahlreiche Assistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen, die das Autofahren bequemer machen und sich positiv auf die Sicherheit im Straßenverkehr auswirken. Die ARAG Experten mit einem Überblick über die Systeme und die rechtliche Situation bei einem Unfall.

Assistenzsysteme verpflichtend
Assistenzsysteme tragen nicht nur dazu bei, den Fahrer zu entlasten, sondern sollen auch das Unfallrisiko verringern. Daher sind laut EU-Verordnung 2019/2144 eine Reihe von Systemen seit Juli 2022 Pflicht in neuen Fahrzeugtypen. Ab Juli 2024 bekommen Neuwagen – egal ob Kleinwagen oder Luxusschlitten – ohne diese zusätzlichen Systeme an Bord keine Erstzulassung mehr. Nach Information der ARAG Experten gilt der pflichtmäßige Einbau dann nicht nur für Pkw, sondern auch für Lkw und Busse.

Alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Das Kontrollgerät zur Erfassung des Atemalkohols ist zwar noch nicht verpflichtend, aber nach Auskunft der ARAG Experten müssen Neuwagen seit Juli über eine entsprechende standardisierte Schnittstelle verfügen, die das Nachrüsten ermöglicht. Sollte die Verordnung in Kraft treten, kann die Zündung nicht mehr aktiviert werden, wenn sich beim „Pusten“ herausstellt, dass der Fahrer zu tief ins Glas geschaut hat.

Black Box
Dieser Assistent sammelt alle ereignisbezogenen Daten, die bei einem Unfall relevant sein können. So werden z. B. Geschwindigkeit, Bremsung, Position oder E-Call-Daten unmittelbar vor, während und nach einem Unfall aufgezeichnet. Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden die Daten laut ARAG Experten anonymisiert aufgezeichnet und können zum Zweck der Unfallforschung auch an Behörden weitergeleitet werden.

Geschwindigkeitsassistent
Dieses System ist vermutlich bei Rasern eher unbeliebt: Es warnt mit optischen und akustischen Zeichen, wenn die geltende Geschwindigkeit überschritten wird. Das vorgegebene Tempo ermittelt der Assistent nach Auskunft der ARAG Experten aus der Verkehrszeichenerkennung und den Daten aus Navigationssystemen.

Müdigkeitswarner
Sekundenschlaf ist bei diesem eingebauten Wecker nicht mehr so leicht möglich. Der Assistent erkennt über die Aufzeichnung von Augen- und Lidbewegung sowie am Fahrverhalten, dass der Fahrer müde wird. Akustische und optische Signale verhindern das Einschlafen.

Notfall-Spurhalteassistent
Wie der Name schon sagt, hilft dieses System nicht nur, die Spur zu halten, sondern lenkt sogar bei Bedarf gegen, wenn das Fahrzeug von der Spur abzukommen und beispielsweise in den Gegenverkehr zu geraten droht.

Notbremsassistent
Um eine Kollision mit Fahrzeugen und anderen Hindernissen auf der Straße zu verhindern, übernimmt der Notbremsassistent das Bremsen in Gefahrensituationen selbstständig. Abstand und Geschwindigkeit misst das Gerät laut ARAG Experten mittels Radar, Lidar (Entfernungsmesser mit Lichtimpuls) und Kamera. Laut ARAG Experten kann der Assistent manuell während der Fahrt abgeschaltet werden, wird aber beim Neustart des Fahrzeugs automatisch wieder aktiviert.

Notbremslicht
Dieses Assistenzsystem zeigt anderen Verkehrsteilnehmern, dass das vorausfahrende Fahrzeug mit starker Verzögerung gebremst wird. Die Warnung erfolgt über mehrmals pro Sekunde blinkende Bremslichter. Zugeschaltet wird das Notbremslicht unter anderem, solange ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)- oder ABS (Antiblockiersystem)-System regeln oder wenn der Fahrer abrupt bremst.

Rückfahr-Assistent
Rückwärtsfahren und rückwärts Ein- und Ausparken sind mit diesem Assistenten fast gefahrlos möglich. Durch entsprechende Kameras und Sensoren warnt der Assistent den Fahrer mit einem akustischen Signal oder über das Display, sobald Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug auftauchen.

Wisch und weg
Die meisten Assistenzsysteme funktionieren mittels Kameras und Sensoren. Dreck, Laub oder Salz auf der Straße sowie Feuchtigkeit können die Technik schnell zum Erliegen bringen oder sie in ihrer Funktion einschränken. Daher raten die ARAG Experten entsprechende Bauteile regelmäßig mit einem feuchten Tuch und sauberem Wasser von Schmutzrückständen zu befreien.

Einfluss auf die Versicherung gering
Auf Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherungen werden Assistenzsysteme laut Schätzungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kaum Auswirkungen haben. Einerseits verbreiten sich die teuren Systeme bisher nur langsam, sind aber gleichzeitig im Schadensfall in der Reparatur sehr kostenintensiv. Zudem können auch die besten Assistenzsysteme einige Schäden nicht verhindern: So hilft beispielsweise eine Einparkhilfe nicht gegen Autodiebstahl und ein Notbremsassistent schützt nicht vor Hagelschlag. Darüber hinaus gibt es Witterungsbedingungen, die der Assistenz ein Ende setzen und wo es auf aufmerksame, geübte Fahrer ankommt. Selbst bei einer größeren Nutzung von Assistenzsystemen würden die Entschädigungsleistungen laut GDV in der Kfz-Haftpflicht nur um durchschnittlich 17 Prozent und in der Kaskoversicherung um maximal sieben Prozent sinken.

Fahrerassistenzsysteme angeklagt!
Trotz der steigenden Sicherheit bleibt die Frage nach der Haftung, wenn die Technik versagt. Dabei muss laut ARAG Experten allerdings unterschieden werden zwischen dem automatisierten Fahren mit Assistenzsystemen und dem autonomen Fahren, bei dem der Fahrer zum Fahrgast wird. Sind Fahrassistenzsysteme im Spiel, liegt die volle Verantwortung weiterhin beim Fahrer. Er muss eingreifen, wenn das System warnt. So formulieren die Hersteller deutlich, dass Assistenzsysteme lediglich entlasten, aber nicht die Kontrolle abnehmen. Verursacht der Fahrer einen Unfall, zahlt die Kfz-Versicherung – je nach Vertrag – mindestens den Schaden des Unfallgegners. Fährt aber das Fahrzeug selbständig, liegt die Verantwortung beim technischen System bzw. beim Hersteller. Er haftet, wenn seine autonome Technik versagt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
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