Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Wenn bei Mietern eine Kündigung des Vermieters eingeht, ist das erst einmal noch kein Grund, panisch zu werden. Eine Kündigung bedeutet nicht, dass der Vermieter Sie direkt auf die Straße setzen kann. Mieter müssen allerdings wichtige Fristen beachten, innerhalb derer auf die Kündigung reagiert werden muss.
Vermieter braucht Räumungstitel:
Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach die Straße setzen. Ob die Kündigung nun wirksam ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Eine Räumung kann nur durch einen Gerichtsvollzieher mit entsprechendem Räumungstitel erfolgen. Für einen solchen Räumungstitel muss der Vermieter aber zunächst eine Räumungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht anstrengen und den Prozess dann auch gewinnen. Wenn der Vermieter Anstalten macht, sich über diese Vorgaben hinwegzusetzen und sich der Wohnung zu bemächtigen, sollten Mieter die Polizei verständigen.
Wichtige Fristen beachten:
Untätig bleiben sollten Mieter aber im Fall einer Kündigung auch nicht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs laufen nämlich wichtige Fristen. Handelt es sich um eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, kann diese unter Umständen durch eine rechtzeitige Nachzahlung unwirksam gemacht werden. Im Fall einer Eigenbedarfskündigung laufen Fristen für einen Widerspruch.
Bei Räumungsklage sofort tätig werden:
Mieter müssen spätestens nach dem Zugang einer Räumungsklage aktiv werden. Andernfalls droht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren. Aus dem Räumungsurteil kann der Vermieter dann die Zwangsvollstreckung betreiben.
Möglichkeiten auch bei scheinbar aussichtlosen Fällen prüfen lassen:
Auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Verteidigung gegen die Kündigung keine Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie den Fall zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, überprüfen lassen. Bei der Kündigung können viele Formfehler geschehen, die die Kündigung unwirksam machen. Außerdem muss der Vermieter das Vorhandensein der Kündigungsgründe vor Gericht darlegen und beweisen. Auch hieran scheitern Räumungsklagen häufig. Selbst bei vermeintlich aussichtslosen Fällen kann zumindest wertvolle Zeit und regelmäßig auch eine Abfindung, zum Beispiel in Form einer Umzugsbeihilfe, erreicht werden.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck hilft:
Haben Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten? Rufen Sie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Abwehr der Kündigung, bzw. der Räumungsklage. Fachanwalt Bredereck publiziert regelmäßig zu allen Fragen rund um das Mietrecht. Er hält außerdem Vorträge zum Mietrecht, zum Beispiel für die Donau-Universität Krems.
11.5.2016
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