Im Mai hat der BGH entschieden, dass von Banken erhobene Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind. Der Kredithilfeverein e.V. hilft geschädigten Bankkunden, ihre Gebühren zurückzuholen.
Eins ist klar: Das Urteil des Bundesgerichtshof, dass es für unzulässig erklärt, dass Banken neben den Zinsen von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren einfordern, war längst fällig. Das BGH hat nun entschieden, dass das Urteil prinzipiell für alle Privatkredite gilt – ob nun damit das neue Auto finanziert wurde oder die Wohnzimmercouch. Klauseln in den Kreditverträgen, die Bearbeitungsgebühren festlegen, sind ab sofort unwirksam. Rein rechtlich fallen sogar Immobilien darunter und dabei steht die Kreditlaufzeit außer Acht und ebenso, ob der Kredit bereits abbezahlt wurde. Einzig und allein die Verjährungsfrist von drei Jahren ist einzuhalten – das bedeutet also, dass alle Kreditverträge die nach 01.01.2011 abgeschlossen wurden, in diese Frist fallen. Doch selbst dabei wird in Kürze eine Verlängerung dieser Frist erwartet, rückwirkend auf zehn Jahre.
Kredithilfeverein e.V. unterstützt geschädigte Bankkunden
“Die Banken zahlen Ihnen diese Beiträge selbstverständlich nicht freiwillig zurück”, so Denis Krebs, Vorstand des in München sitzenden Kredithilfevereins e.V. “Oft reichen einfache Anträge nicht aus und es fallen Anwaltskosten an; nicht selten kommt es sogar zur Klage”. Und da schreitet der Kredithilfeverein e.V. ein: Der KHV hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kreditnehmer dabei zu unterstützen, ihre Bearbeitungsgebühren zurück zu holen. “Wir sind ein Team aus Bank- und Finanzfachwirten und haben bereits viele Erfahrungen im Durchsetzen von Verbraucherrechten gesammelt” , so Krebs weiter. Die Kompetenz des KHV basiert auf der Zusammenarbeit von Spezialisten im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes. Bedeutsame Urteile wie das aktuellste Urteil zu den Bearbeitungsgebühren werden ermittelt und archiviert, Verbraucher dabei unterstützt, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.
Kein Kostenrisiko, kein langwieriger Schriftverkehr
“Unser Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, externe Dienstleister und Rechtsanwälte zur kostenfreien Überprüfung Ihrer Kreditverträge zu vermitteln” fasst Denis Krebs zusammen. Dank der starken Solidargemeinschaft werden die Kosten für Anwälte aller Kreditnehmer übernommen. Dabei besteht die einfache Möglichkeit einer Internetmitgliedschaft. Der geschädigte Bankkunde lädt dazu die ersten Seiten seines Kreditvertrages hoch. Der KHV prüft unverbindlich die Klauseln zu den Bearbeitungsgebühren und wird im zweiten Schritt in Absprache mit dem Kreditnehmer aktiv. Das dauert im Durchschnitt bei Verbraucherkrediten zwei bis vier Monate, bei Immobilienkrediten kann die Rückholung zehn Monate in Anspruch nehmen. Zusätzlich zu den zu Unrecht erhobenen Gebühren wird ebenfalls kostenfrei geprüft, ob zu hohe Zinsen berechnet wurden und eine Umfinanzierung durch einen externen Dienstleister des KHV´s in Betracht kommt. Die Mitgliedschaft im KVH beginnt mit Datum des Zahlungseingangs, gilt für ein Jahr und bedarf keiner Kündigung. Die Höhe des einmaligen Beitrages orientiert sich am Potenzial der zu erwartenden Rückholung von Bearbeitungsgebühren und Beiträgen zu Restschuldversicherungen. Die Beiträge liegen dabei zwischen 11,90 Euro und 59,50 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte es unmöglich sein, die Bearbeitungsgebühren zurückzuholen, wird der Betrag vom KHV anstandslos zurückerstattet, bei erfolgreicher Rückerstattung wird der Erlös 50:50 zwischen Kreditnehmer und Kredithilfeverein aufgeteilt. Für den geschädigten Bankkunden bietet der KHV also nur Vorteile: Kein Kostenrisiko, kein anstrengender Schriftverkehr mit der Bank und erhöhte Chancen der Rückerstattung.
Über:
Kredithilfeverein e.V.
Herr Denis Krebs
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81369 München
Deutschland
fon ..: +49(0)89-500 80 85 10
fax ..: +49(0)89-500 80 85 19
web ..: https://www.kredithilfeverein.de/
email : info@kredithilfeverein.de
WIR KLÄREN AUF – GEBEN RAT – GREIFEN EIN – SETZEN DURCH.
Wir sind ein Team aus Bankfachwirten und Finanzfachwirten und haben bereits große Erfahrung im Durchsetzen von Verbraucherrecht. Die Kompetenz des Kredithilfevereins basiert auf der Zusammenarbeit von Spezialisten im Bereich des bankenrechtlichen Verbraucherschutzes. Gemeinsam ermitteln und archivieren wir bedeutsame Urteile aus dem bankenrechtlichen Bereich und unterstützen Verbraucher durch zielführende Leistungen, ihr Recht und ihr Geld (zurück) zu bekommen.
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