Haftung mit Haut und Haaren

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Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters?

Haftung mit Haut und Haaren
Jeder OHG-Gesellschafter haftet gesamtschuldnerisch (Bildquelle: pixabay)

Zu den vielen Gesellschaftsformen, die es alleine in Deutschland gibt, zählt auch die OHG. Sie ist allerdings wenig bekannt. Wer Gesellschafter einer solchen OHG ist oder werden möchte, sollte sich allerdings über die schwerwiegenden Risiken bewusst sein. Dies betrifft vor allem die gesamtschuldnerische Haftung. Die Bedeutung dieses Haftungsgrundsatzes sollte auch einem angehenden Betriebswirt/in IHK zumindest für die Prüfung bekannt sein. In seinem kostenlosen Schulungsvideo erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert deshalb die gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters anhand eines anschaulichen Beispiels.

Gesellschaftsformen werden unterschieden in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Zu ersteren gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnergesellschaft bei freien Berufen, zu letzteren gehören die häufig anzutreffende GmbH und die AG. Die weniger bekannte Offene Handelsgesellschaft (OHG) zählt zu den Personengesellschaften. Dabei können sich natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen. Die OHG selbst ist jedoch keine juristische Person.

Im Hinblick auf die Haftung gilt unter anderem, dass jeder der Gesellschafter unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haftet. Doch was bedeutet dieses „gesamtschuldnerisch“ oder auch „solidarisch“ eigentlich genau?

Jeder einzelne OHG-Gesellschafter haftet allein für alle Schulden der Gesellschaft

Es bedeutet: Jeder OHG-Gesellschafter haftet allein für alle Schulden der Gesellschaft. Hier sind drei Worte entscheidend: „jeder“, „allein“ und „alle“ – Jeder einzelne Gesellschafter haftet allein für alle Schulden, die im Zusammenhang mit der Gesellschaft entstanden sind.

Um zu erfassen, was das bedeutet, braucht man sich nur das folgende, etwas konstruierte, aber anschauliche Beispiel anzuschauen: Angenommen, einer der OHG-Gesellschafter kommt plötzlich auf die Idee, im Namen der Gesellschaft 10 Ferraris zu bestellen. Kann die Gesellschaft die entsprechende Rechnung bezahlen, dürfte das wohl noch das kleinere Übel sein. Übersteigt die Rechnung oder der dafür aufgenommene Überziehungskredit jedoch die finanziellen Kapazitäten der OHG, wird es eng. In diesem Fall haftet jeder einzelne OHG-Gesellschafter für die Schulden des Kollegen mit. Der Gläubiger, im Beispiel der Ferrari-Händler oder auch die Bank, die einen entsprechenden Überziehungskredit gewährt hat, kann sich nun aussuchen, an wen er sich wendet. Der Gläubiger kann sich an die Gesellschaft wenden oder an denjenigen Gesellschafter, der am meisten Vermögen besitzt. Letzteres wird ja häufig durch entsprechende Statussymbole offen zur Schau gestellt.

Dies zeigt, dass zur Gründung einer OHG eine Menge Vertrauen in die Seriosität und Loyalität der Mitgesellschafter vorhanden sein muss. Dieses Haftungsrisiko dürfte auch einer der Gründe dafür sein, warum die OHG relativ selten zu finden ist.

Das komplette, kostenlose Video “ Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung des OHG-Gesellschafters?“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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