10 Fakten zum Arbeitsrecht, die Sie im Berufsleben kennen sollten

WERBUNG
etexter
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!

10 Fakten zum Arbeitsrecht, die Sie im Berufsleben kennen sollten
(Bildquelle: Image by congerdesign from Pixabay)

Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt von einem schwer überschaubaren Nebeneinander von Gesetzen, Verordnungen, privatrechtlichen Vereinbarungen und höchstrichterlichen Urteilen.

1. Übergeordnetes Recht – nachgeordnetes Recht

Gibt es zu einem Problem verschiedene Rechtsvorschriften, gilt es die übergeordnete herauszufinden. Bei gesetzlichen Vorschriften ist zu prüfen, ob sie zwingend sind und daher nicht durch vertragliche Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen der Länder und Kommunen besonders geregelt werden können.

2. Tarifverträge

Tarifverträge werden von den Tarifpartnern abgeschlossen. Tarifpartner sind ein einzelner Betrieb oder eine Gemeinschaft mehrerer Betriebe auf der Arbeitgeberseite und auf der Arbeitnehmerseite Gewerkschaften oder betriebliche Gruppierungen. Die Bundesregierung kann Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären.

3. Befristete Arbeitsverträge

Der Regelfall ist der unbefristete Arbeitsvertrag. Bei Neueinstellungen ist die Befristung auf höchstens zwei Jahre, aber nur dreimal in Folge ohne sachlichen Grund möglich. Sachlich begründete Befristungen sind theoretisch immer erlaubt.

4. Die Probezeit

Eine Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern. Während dieses Zeitraums gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Die Verlängerung der Probezeit ist nach dem Arbeitsrecht nicht möglich.

5. Die Kündigung des regulären Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis zu den arbeits- oder tarifvertraglich festgelegten Bedingungen ohne Angabe von Gründen kündigen. Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern müssen die Kündigung begründen. Mögliche Gründe sind betriebliche Zwänge, in seltenen Fällen eine dauernde Erkrankung mit schlechter Prognose oder das Fehlverhalten des Arbeitnehmers mit einer vorausgehenden Abmahnung. Eine Kündigung bedarf stets der Schriftform.

6. Der Kündigungsschutz

Müssen aus Kündigungen in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen erfolgen, ist der Unternehmer zur „sozialen Auswahl“ verpflichtet. Einige Personengruppen genießen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte, werdende Mütter oder Auszubildende.

7. Kündigung und Fristen

Ein Arbeitnehmer kann gegen seine Kündigung innerhalb von drei Wochen schriftlich Widerspruch einlegen oder eine Kündigungsschutzklage einreichen. Wird diese Frist überschritten, erlangt auch eine rechtlich anfechtbare Kündigung Rechtswirkung. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer.

8. Der Aufhebungsvertrag

Die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt durch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag. Da Arbeitsagentur und Jobcenter die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag als Grund betrachten, eine Sperrfrist zu verhängen, ist die Vertragsgestaltung heikel. Die Umwandlung eines ursprünglich unbefristeten Arbeitsvertrages in einen befristeten durch einen Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich gesetzwidrig.

9. Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

Arbeitszeitgesetz und Bundesurlaubsgesetz schränken die Möglichkeiten der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses deutlich und teilweise absolut zwingend ein. Ergänzend sind Bestimmungen der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten. Außer im Katastrophenfall (Brand, Sturm) können Überstunden nur dann angeordnet werden, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht.

Überstunden können in einer begrenzten und so vereinbarten Zahl als mit dem Gehalt abgegolten vereinbart werden.

10. Jeder Arbeitnehmer hat bei seinem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann ein „qualifiziertes“ Zeugnis verlangen, das Angaben zu seiner Leistung und seinem Verhalten macht. Offen negative Aussagen sind nicht erlaubt.

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht in Mannheim, hilft Ihnen Ihr kompetenter Rechtsanwalt Patrick Senghaus gerne weiter.

hr Rechtsanwalt in Mannheim – bundesweit tätig
Jeder Mensch, egal was geschehen ist, hat das Recht auf einen Anwalt. Ob als Beschuldigter oder als Opfer. Nutzen Sie Ihr Recht! Ich als Anwalt gewährleiste, meine ganze Erfahrung, mein ganzes Wissen und Gewissen für Sie einzusetzen. Um Ihnen zu helfen, um Sie zu schützen und um das Beste für Sie rauszuholen.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht habe ich mich auf die Strafverteidigung spezialisiert. Auch in den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Schadenersatz/Schmerzensgeld bin ich für Sie da.

Sprechen Sie mich an und sagen Sie mir, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Ganz vertraulich. Ich biete Ihnen schnelle und kompetente Hilfe. Für eine erste, unverbindliche, telefonische Kontaktaufnahme entstehen Ihnen von meiner Seite keine Kosten.

Bei Rechtsgebieten, in denen sowohl meine Kanzlei als auch meine Bürogemeinschaft nicht tätig sind, vermitteln wir Sie gerne an uns bekannte, kompetente Rechtsanwälte, die diese Leistungsbereiche abdecken.

Firmenkontakt
PATRICK SENGHAUS Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei | Mannheim Düsseldorf
Patrick Senghaus
C1, 5
68159 Mannheim
0621-82047830
0621-82047839
212f012aaedda59bb0bc269bfa17363a424dc617
https://arbeitsrecht-verkehrsrecht-strafrecht.de/

Pressekontakt
Sellwerk | TG Telefonbuch-Verlag Frankfurt/M. – Chemnitz GmbH & Co.KG
Kevin Hammerschlag
Wiesenhüttenstraße 18
60329 Frankfurt am Main
069 – 63 19 89 76
212f012aaedda59bb0bc269bfa17363a424dc617
https://www.sellwerk-frankfurt.de/

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: