1. Geförderte Kredite der KfW und NRW BANK
Die KfW-Bank bietet geförderte Kredite an, die genau auf die Bedürfnisse von Existenzgründern zugeschnitten sind. Diese Kredite sind deutlich zinsgünstiger als normale Bankkredite, bieten tilgungsfreie Anlaufjahre und setzen teilweise kein Eigenkapital voraus. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Für Beträge bis 100 T€ eignet sich besonders das KfW-Gründerkredit-Startgeld.
2. Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Empfänger von ALG I in der Anfangsphase der Selbstständigkeit. In dieser Phase sind Unternehmen nur sehr selten profitabel, daher erhält der Gründer bis zu 15 Monate lang einen Zuschuss in Höhe von 300 EUR zur sozialen Absicherung. In den ersten sechs Monaten wird zudem ein Zuschuss in Höhe des ALG I.
3. Bürgschaftsbank
Die Bürgschaftsbank in NRW mit Sitz in Neuss sichert Finanzierungen in der Regel für den Fall ab, wenn (öffentliche) Darlehen die KfW oder die NRW-Bank nicht besichert werden können und der Finanzierungsgegenstand keine ausreichend Besicherung bietet.
4. Mikromezzaninfonds
Mezzaninfinanzierungen stärken die Eigenkapitalbasis von kleinen Unternehmen um bis zu 50.000 EUR. Die Chancen, einen weiteren Kredit zu erhalten, werden dadurch erhöht. Der Fonds richtet sich in erster Linie an ausbildende Betriebe, solche die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
5. INVEST (Zuschuss für Wagniskapital)
Mit diesem Förderprogramm werden junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt und private Investoren zur Bereitstellung von Wagniskapital angeregt. Dabei erhalten die Investoren anschließend 20 % der investierten Summe durch das BAFA zurückerstattet. Somit wird jedes Investment zu einem Fünftel vom Staat bezuschusst. Um als Start-up “förderfähig für INVEST” zu sein, muss zuvor ein Antrag beim BAFA gestellt werden.
6. High-Tech Gründerfonds
Seit September 2005 investiert der High-Tech Gründerfonds (HTG) in junge High-Tech-Unternehmen in Deutschland. In den 576 Mio. Euro schweren Fonds haben der Bund (über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)), die KfW-Bankengruppe, sowie die Industrieunternehmen BASF, Deutsche Telekom, Siemens, Daimler, Robert Bosch und Carl Zeiss als “Public-Private Partnership” investiert. Neben der Finanzierungskraft bietet der HTG auch ein starkes Netzwerk und Coachingmöglichkeiten.
7. EXIST-Gründerstipendium
Studierende sowie Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen werden mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert. Mitglieder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Gründerteams können sich auch für das Stipendium bewerben. Die Gründer erhalten für maximal ein Jahr bis zu 3.000 EUR monatlich, die zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts dienen, sowie bis zu 30.000 EUR für Sachausgaben und 5.000 EUR für Coachingmaßnahmen.
8. RWP-Programm
Zuschüsse für Investitionen in besonders strukturschwachen Gebieten in NRW. Bezuschusst werden Beträge in Höhe von ca. 10 bis 25 % der Investitionssumme. Diese haben eigenkapitalähnliches Charakter, da diese nicht rückzahlbar sind. Mehr Informationen zur Gebietsförderkulisse und Zuschussgrößen unter RWP-Programm in NRW.
9. ZIM
Wir innovative Produktentwicklungen werden nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Diese enthalten Personalkosten und Markterschließungskosten – die Größenordnung der Zuschüsse reicht bis ca. 50 % der Projektfinanzierungssumme.
10. Beratungsförderung
Vor allem zu Beginn einer Selbstständigkeit ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen. Dieser kann Gründer beispielsweise bei der Businessplanerstellung unterstützen. Die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten erhöht die Erfolgsaussichten einer Gründung. Daher werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: der Staat übernimmt einen großen Teil des Beraterhonorars.
Unternehmensberatung für Existenzgründung seit 1996
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