Wirkungsvolle Werbung für Arztpraxen
10 Tipps für ein gelungenes Praxismarketing
Muss ein Arzt oder Zahnarzt überhaupt Werbung für seine Praxis und seine Leistungen machen? Brauche ich eine Homepage, wenn das Wartezimmer sowieso schon voll ist? Diese Fragen höre ich immer wieder von Ärztinnen und Ärzten, die bis auf das Praxisschild und den Eintrag im Telefonbuch bislang keinerlei Werbung gemacht haben. Aber da sind wir schon mitten im Thema. Wann haben Sie das letzte Mal das gute alte Telefonbuch aus Papier hervorgenommen und nach einer Telefonnummer geblättert? Bei mir liegt das Vorjahrestelefonbuch noch eingeschweißt in Folie im Schrank, weil ich schon seit Jahren mit PC, Tablet oder Smartphone, je nachdem was gerade zur Hand ist, nach Telefonnummern, Adressen und Sprechzeiten schaue. Lohnt sich also der teure Eintrag im Branchenbuch noch? Auf der anderen Seite kann man schnell über das Ziel hinaus schießen, wenn etwa eine Arztpraxis eine Leistung verlost oder wenn in Pressetexten Formulierungen wie „Wir sind die Besten“ oder „Nur bei uns bekommen Sie…“ oder ähnliches vorkommen. Das ist zu viel des Guten und kann schnell zu juristischen Abmahnungen führen.
Hier also meine 10 Tipps, für ein gelungenes Praxismarketing und eine zeitgemäße Präsenz:
1 Eine zeitgemäße Homepage mit responsive Design
Klar, eine Homepage mit allen wichtigen Informationen muss sein. Manche ältere Seiten sind aber noch nicht in der Lage, sich den kleineren Fenstern von Tablet oder Smartphone anzupassen und umzubauen. Das ist bedauerlich, denn wie schnell klickt ein Interessent (Patient oder Zuweiser) weiter, wenn die Technik nicht mitspielt und man die Geduld verliert. Eine alte, ungepflegte Seite ist kein gutes Aushängeschild! Unbedingt beachten sollte man bei der Gestaltung einer Arztwebsite rechtliche Grundlagen, das Urheberrecht von Texten und Bildern. Denn inzwischen gibt es Abmahnvereine, die nichts anders tun. Als Arztwebseiten nach „geliehen“ Inhalten und Bildern abzusuchen. Das kann dann schnell sehr teuer werden. Weitere Fallstricke sind zu kleine oder unleserliche Schrifttypen, Schatten oder Schnörkel, eine komplizierte Navigation, lange Ladezeiten für Bilder und Filme und tote Links, die ins Nichts führen.
2 Ein Praxisflyer mit dem aktuellen Leistungsangebot
Dafür braucht man gute Fotos, individuelle Texte (wie übrigens auch für die Homepage!) denn wer einfach Textbausteine von Mitbewerbern verwendet, macht sich strafbar. Das gleiche gilt für Fotos aus dem Internet. Die sind per copy and paste leicht ausgeschnitten und eingefügt, aber rechtens ist das nicht.
3 Regelmäßige Pressearbeit
Ein guter Kontakt zu den Stadtteilblättern und der Lokalpresse ist von Vorteil, denn diese liegen in allen Haushalten des Einzugsgebietes aus. Auch Vereins- und Kirchenblätter kommen für Gesundheitsthemen in Frage, wenn sie eine entsprechende Rubrik haben. Diese wird dann regelmäßig mit Sachthemen aus der Praxis versorgt.
Bei den von Praxismitarbeitern und Ärzten selbst verfassten Texten begegnen mir oft gravierende Fehler. Denn niemals dürfen diese werblich anpreisend klingen. Das ist berufswidrig! Dazu gehört beispielsweise die bewusste Herausstellung der Person des Arztes statt seiner Leistungen und Fähigkeiten. Jede Form von Werbung mit reißerischen oder reklamehaften Inhalten ist zu vermeiden. Deshalb sollten die Texte lieber von einem professionellen Redaktionsbüro für Medizinthemen verfasst werden. Eine kontinuierliche Pressearbeit zahlt sich auf lange Sicht stets für eine Arztpraxis aus, weil eine positive Imagebildung Vertrauen bei potenziellen Patienten schafft. Dafür sollte man eigens in diesem Bereich arbeitenden Agenturen ansprechen, die einem für ein monatliches Honorar die gesamte Pressearbeit und Homepagepflege abnehmen.
4 Vorsicht: Unlautere und irreführende Werbung
Zufriedene Patienten sind die beste Werbung, denn sie empfehlen einen weiter. Doch sollte man genau überlegen, ob man solche Testimonialwerbung (wörtliche Patientenaussagen/Zitate) für Flyer, Pressetexte oder Homepage verwendet, denn dies ist zwar seit wenigen Jahren erlaubt, unterliegt aber strengen Regeln. Auch vergleichende Werbung „Wir sind besser als Praxis XY“ ist tabu. Also bitte beachten: Informationen sind nur zulässig, soweit sie wahr und sachgerecht sind, für den Patienten verständlich formuliert sind und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Neben dem Verschweigen wichtiger Sachverhalte, sind auch irreführende Bezeichnungen wie „Institut“, „Tagesklinik“, „Ärztehaus“ oder „Gesundheitszentrum“ kritisch zu betrachten.
5 Praxis-TV
Nutzen Sie den Bildschirm im Wartezimmer zur Patienteninfo. Innerhalb der Praxisräume ist nämlich vieles erlaubt, was außerhalb nicht zulässig wäre. Hier können Sie detailliert über Ihre Igel-Leistungen informieren, oder Bilder vom letzten Paddelausflug des Praxisteams zeigen, denn das sorgt für Vertrauen und eine gute Grundstimmung. Bitten Sie vorher die Teammitglieder um Erlaubnis dafür!
6 Kleine Patientengeschenke sind ok
Dürfen Patienten mit Werbegeschenke, „Give-aways“, beschenkt werden? Ja, wenn es sich um Kleinigkeiten handelt, die weniger als 5 Euro kosten. Also Kugelschreiber, Chipkartenhüllen oder Kalender etwa sind in Ordnung.
7 Ein freundliches Recall-System
Ein Anruf meiner Zahnarztpraxis zeigt mir immer, wie schnell die Zeit vergeht, aber ich freue mich, dass ich erinnert werde an die nächste Zahnreinigung. Bei allen Recall-Systemen muss beachtet werden, dass sie nur mit schriftlicher Einverständniserklärung zulässig sind – dann freut sich der Patient über die Aufmerksamkeit. Übrigens: Auch Newsletter können mit der Einverständnis der Patienten verschickt werden.
8 Guter Teamgeist bei den Mitarbeitern
Freundliche und kompetente Mitarbeiter sind ein prima Aushängeschild für Ihre Praxis. Sie sind nett zu den Patienten und verstehen sich untereinander gut. Zwist und Uneinigkeit im Team sind ein Gift, das für jeden spürbar wird, der die Praxis betritt. Manchmal riecht man die dicke Luft sogar schon am Telefon. Das verschreckt und vertreibt Patienten, denn sie sind krank und brauchen Zuwendung und wollen nicht mit weiteren Problemen behelligt werden.
9 Ein gutes Corporate Design
Logo, Schilder, Farbgestaltung sollten aus einem Guss sein und basierend darauf wird auch die Homepage sinnvollerweise den Prinzipien des „Corporate Design“ entsprechen. Darüber hinaus legen manche Praxen Wert auf gleichfarbige Kleidung, bedrucken Firmenwagen mit Logo oder Werbung und so zeigt sich das Bild der Praxis überall einheitlich.
10 Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachten
Das HWG wurde in den letzten Jahren immer weiter liberalisiert. Um den Regeln entsprechend zu werben, sollten Homepagetexte, Anzeigen oder Presseartikel aber nach wie vor nicht anpreisend und werblich verfasst sein, deshalb gilt es Adjektive wie das beste, neueste, größte etc. zu vermeiden. Auch Heilsversprechen darf ein Arzt nicht geben, so ist etwa die Beschreibung der Rekonvaleszenzzeiten nach einer Operation mit einem ca. zu versehen. Niemand weiß mit Sicherheit vorher, wie eine OP verlaufen wird. Doch manche Patienten nehmen eine solche gedruckte Aussage als Grundlage für eine Klage, wenn es in ihrem Fall zu groben Abweichungen kommt. Schließlich sind auch Vorher-Nachher-Fotos bei operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen verboten.
Nur mit ehrlichen, sachlichen Informationen kann das Vertrauen entstehen, das die Grundlage bildet für eine gute Patienten-Arzt- Beziehung.
Die Autorin Dr. Gabriela Teichmann berät seit über zehn Jahren Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Kliniken und andere medizinische Einrichtungen in Sachen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Homepagegestaltung. www.mediwebsite.de
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