Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist eine große Chance wenn man es richtig macht
GBpsych ist per §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Pflicht für Unternehmen (NL/3433814679) Seit 2013 sind Unternehmen per Gesetz verpflichtet, eine “Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz” (GBpsych) durchzuführen! Richtig …