Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel nach 30. November
Sonderkündigungsrecht macht’s möglich: Kfz-Versicherungswechsel nach 30. November. Foto: HUK-COBURG Der vielbeschworene Stichtag zur Kündigung der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist vorbei. Was ist, wenn die Rechnung des Versicherers erst danach …