Unzulässige Werbung für Wirkung eines Arzneimittels
Unzulässige Werbung für Wirkung eines Arzneimittels Die Werbung für eine bestimmte Wirkung eines Arzneimittels ist unzulässig, wenn diese Wirkung beim Menschen nicht nachgewiesen wurde, sondern nur auf Labortests beruht. Für …