2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!

WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
thekey.ACADEMY

2020 zurückholen?   Die Steuerfrist läuft ab!
Das Zeitfenster für die Steuer 2020 wird bald geschlossen (Bildquelle: blackday/stock.adobe.com)

Oft im Leben ist es klüger nach vorne zu blicken als in die Vergangenheit. Bei der Steuererklärung 2020 ist es anders. Hier ist beispielsweise für viele junge Leute, die sich in der Steuerklasse 1 oder 4 befinden, das Jahr 2020 noch nicht Geschichte. Wer vor Jahresende noch seine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann zumeist Kapital daraus schlagen. Am 31.12.2024 läuft diese Frist endgültig ab.

Wird die Gelegenheit noch genutzt, können beispielsweise Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Gerade Studenten, die sich 2020 im Masterstudium befanden, können hier einen zukunftsträchtigen Verlustvortrag herausholen. Auch für Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für 2020 noch nicht beansprucht haben, ist dies die letzte Möglichkeit, ihre Finanzen aufzubessern. Im Prinzip haben die meisten Steuerpflichtigen etwas abzusetzen. Das können größere Spendenbeträge, Fortbildungsausgaben oder Gesundheitskosten sein. Also schnell die Steuer anpacken, Unterlagen durchforsten, Belege zusammensuchen und Formulare ausfüllen. Der Kontostand wird diese Initiative danken. Aber bald schließt sich dieses Zeitfenster und auch das Steuerjahr 2020 ist für immer Geschichte. Damit ist die Chance auf einen künftigen Geldsegen in 2025 ebenfalls passé.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
5d149e875fb7540fb32c84d8b4466eba8489b555
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
5d149e875fb7540fb32c84d8b4466eba8489b555
http://www.lohi.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: