Alkohol und Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt: Grenzen kennen – Strafen vermeiden

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Alkohol und Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt:  Grenzen kennen - Strafen vermeiden
Alkohol am Steuer (Bildquelle: Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV e.V.)

Das Feierabendbier, der Sekt zum Anstoßen am Geburtstag – der Genuss von Alkohol gehört für viele selbstverständlich zum Alltag dazu. Wenn es um den anschließenden Heimweg geht, kann er jedoch fatale Folgen haben: Insgesamt wurden 2014 bei Verkehrsunfällen durch Promillefahrer 260 Menschen getötet und 16.856 verletzt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. klärt auf, wie sich Rauschmittel auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, welche Strafen Autofahrern drohen und wie sich ein Bußgeld, ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg oft abwenden lassen.

Alkoholkonsum macht sich sofort bemerkbar
Was sich wie ein “kleiner Schwips” anfühlt, ist beim Autofahren alles andere als harmlos: Bereits ab 0,2 Promille, also nach einem Glas Bier oder Wein, ist das Sehfeld zunehmend beeinträchtigt, Geschwindigkeiten und Entfernungen werden falsch eingeschätzt. Ab 0,5 Promille lässt zudem das Reaktionsvermögen deutlich nach, während die Risikobereitschaft steigt. Ab 0,8 Promille sind Aufmerksamkeit und Konzentration erheblich vermindert, viele haben zudem einen regelrechten “Tunnelblick”. Typisch für Alkoholfahrer sind Fehler bei Überholmanövern, Rotlichtsünden, zu dichtes Auffahren, eine überhöhte Geschwindigkeit bis hin zum Abweichen von der Straße oder Wechseln in den Gegenverkehr. Übrigens: Das Fahrrad ist keine sinnvolle Alternative, denn auch bei angetrunkenen Radlern steigt die Fehlerquote sprunghaft an. Fahrradfahrer sind an Alkoholunfällen in Deutschland überproportional beteiligt und tragen oft besonders schwere Verletzungen davon.

Hauptsächlich Männer und junge Menschen sind in Alkoholunfälle verwickelt
Jahr für Jahr verursachen Unfälle nach Alkoholkonsum Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Noch schwerer wiegt aber die hohe Anzahl Verletzter und Toter: 2014 gab es 13.011 Unfälle mit Personenschaden durch Alkoholeinfluss und jeder 13. Unfalltote war Opfer eines alkoholisierten Fahrers. Überdurchschnittlich häufig sind junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren an solchen Unfällen beteiligt. Experten vermuten, dass dies unter anderem mit ihrer geringeren Fahrpraxis und der tendenziell höheren Risikobereitschaft zusammenhängt. Generell sind vor allem Männer an Alkoholunfällen beteiligt. 2014 waren knapp 3.000 Männer zwischen 25 und 34 Jahren an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden nach

Alkoholkonsum beteiligt, aber nur 448 Frauen in der gleichen Altersgruppe. Regional gab es 2014 die meisten Alkoholunfälle im Saarland (6,4 Prozent), in Mecklenburg-Vorpommern (6,2 Prozent) sowie in Thüringen und Brandenburg (jeweils 5,8 Prozent), Am wenigsten in Hamburg mit 3,1 Prozent.

Es drohen harte Strafen – auch ohne Unfall
Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Für alle anderen ist ein Blutalkoholwert bis 0,5 Promille im grünen Bereich, solange man keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt und nicht in einen Unfall verwickelt ist. Anderenfalls drohen bereits bei weniger Promille ein Fahrverbot, eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe. Bei 0,5 bis 1,09 Promille richtet sich die Strafe gemäß Bußgeldkatalog danach, wie häufig der Fahrer wegen Alkohol am Steuer auffällig wurde. Möglich sind 500 bis 1.500 Euro Bußgeld und ein bis drei Monate Fahrverbot. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Wird die 1,1 Promille-Grenze überschritten, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Sie wird mit drei Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie Führerscheinentzug von bis zu fünf Jahren bestraft. Fahrradfahrern ist es grundsätzlich erlaubt mit einem Promillewert von bis zu 1,59 unterwegs zu sein. Allerdings gilt wie bei den Autofahrern, dass bei verkehrsauffälligem Verhalten schon vorher eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze gelten hier 1,6 Promille. Ist der erwischte Radfahrer im Besitz eines Führerscheins, kann dieser ihm nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt auf dem Rad entzogen werden. Für Drogen wie Cannabis oder Kokain gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte, sodass schon der Nachweis geringster Mengen in Blut oder Urin zu einer Verurteilung führen kann. Drogen am Steuer haben ein Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro, ein Fahrverbot für mindestens einen Monat und zwei Punkte in Flensburg zur Folge. Wurde eine Fahruntüchtigkeit festgestellt, wird der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Man erhält ihn erst nach einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurück.

Bußgeldbescheid nicht fraglos hinnehmen
Wer einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol am Steuer bekommt, sollte anwaltlichen Beistand in Betracht ziehen. Ein versierter Verkehrsanwalt kennt alle Feinheiten der Gesetzgebung und hat das Recht, Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen. So kann er eine bevorstehende Strafe oftmals reduzieren und ein Fahrverbot oder sogar Punkte in Flensburg verhindern.

Achtung Kontrolle: Bloß nicht vorschnell pusten!
Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie einen Atemalkohol- oder Drogenschnelltest grundsätzlich ablehnen dürfen. Denn: Es gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung und niemand muss sich selbst belasten oder aktiv an seiner Belastung mitwirken. Von diesem Verweigerungsrecht sollte jeder Gebrauch machen, der vor der Fahrt auch nur geringe Mengen Alkohol getrunken hat. Verweigert ein Autofahrer den Atemalkohol- oder Drogentest, müssen die Polizisten entscheiden, ob sie einen Bluttest durchführen. Dafür brauchen sie jedoch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss, den sie zunächst immer anfordern müssen. Übrigens: Im Rahmen einer Kontrolle braucht ein Autofahrer auch nicht an sonstigen Untersuchungen mitzuwirken, muss also weder eine gerade Linie entlanglaufen noch den Finger-Nase-Test mitmachen.

Alkohol am Steuer: Hätten Sie”s gewusst?
– 9,7 Liter reinen Alkohol tranken die Deutschen durchschnittlich 2013 – das ist eine Badewanne voll! Der weltweite Durchschnitt lag im gleichen Zeitraum bei 6,2 Liter.
– Im Schnitt haben die Deutschen mit 16 Jahren ihren ersten Alkoholrausch.
– Vorsicht bei Auslandsreisen: Woanders drohen bei Alkoholfahrten oft härtere Strafen. Am strengsten sind die Gesetze in Tschechien und Ungarn, hier gilt die 0,0-Promille-Grenze.
– In Italien müssen Alkoholsünder ab 1,5 Promille mit dem Verlust ihres Autos rechnen.
– In Frankreich ist das Mitführen eines Alkoholtests im Auto Pflicht.
– In Russland wird betrunkenes Autofahren mit bis zu 12.400 Euro Geldstrafe und bis zu 15 Jahren Haft bestraft.
– Der Autofahrer mit dem höchsten bisher gemessenen Alkoholpegel am Steuer soll im Jahr 2000 mit 12 Promille in Russland auffällig geworden sein.
– Den höchsten aktenkundigen Promillewert eines Autofahrers in Europa lieferte 2005 ein Franzose mit 9,76 Promille.
– In Deutschland brach in 2014 ein Autofahrer den Rekord mit: 5,5 Promille im Alkohol nach fünf Flaschen Wodka.
– 2012 wurde eine Schweizerin betrunken beim Autofahren erwischt und musste dafür umgerechnet etwa 81.320 Euro zahlen: Sie hatte zwar “nur” einen Blutalkoholgehalt von 1,22 Promille, war aber so berauscht, dass sie zahllose Verkehrsregeln brach.

Persönliches Gespräch oder mehr Informationen gewünscht?
Wenn Sie Interesse an einem Interview mit einem Verkehrsanwalt oder an weiteren Informationen haben, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.

Mehr Informationen unter:
www.verkehrsanwaelte.de
www.facebook.com/verkehrsanwaelte.de
www.mynewsdesk.com/de/arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht

Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Klienten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Kontakt
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Ines Uhlig
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
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