Lloyd Flottenfonds XI MS Barbados: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet. Das Containerschiff wurde in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Lloyd Flottenfonds XI (LF 88) wurde Anfang 2008 aufgelegt. Die Anleger konnten sich mit einem Mindestbetrag von 15.000 Euro beteiligen. Der Dachfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS Barbados und MS Bonaire. Über die MS Barbados Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde am Amtsgericht Bremen am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Für die Anleger wird die Situation durch die Insolvenz nicht einfacher.
Denn die Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds XI verlief für die Anleger nur in den Anfangsjahren erfolgversprechend. Später machten sich die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 auch bei diesem Schiffsfonds bemerkbar. Die Nachfrage war zurückgegangen und die erforderlichen Charterraten ließen sich nicht mehr erzielen, sodass die Fondsgesellschaft in eine wirtschaftliche Schieflage geriet und die Ausschüttungen an die Anleger nicht mehr wie prognostiziert flossen. Nach der Insolvenz der MS Barbados dürfte die Situation für die Fondsgesellschaft nicht einfacher geworden sein. Den Anlegern drohen finanzielle Verluste. Zur Wahrung ihrer Interessen können sie sich in dieser Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Dieser kann unter anderem prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als renditestarke und auch sichere Geldanlage beworben. Die Realität stellte sich für die Anleger allerdings häufig ganz anders dar. Etliche Schiffsfonds haben in den vergangenen Jahren bereits Insolvenz angemeldet und die Anleger haben dabei viel Geld verloren. Von einer sicheren Kapitalanlage kann bei Schiffsfonds in der Regel keine Rede sein.
Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger allerdings auch über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen. Besonders schwer wiegt dabei das Totalverlust-Risiko. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken aber häufig teilweise oder ganz verschwiegen, sodass aufgrund dieser Falschberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein können.
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