Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Zivilrecht

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
KREDIT.DE

Wer hat Recht? Wenn sich Zeugen widersprechen

Bei Verkehrsunfällen und Schäden an geparkten Fahrzeugen haben es die Gerichte oft mit widersprüchlichen Zeugenaussagen zu tun. Wenn die Zeugen der Gegenseite allzu unwahrscheinliche Ereignisse beschreiben und dazu noch Fehler bei Fahrzeugfarbe und Standort machen, kann ein Kläger sogar ohne gute Beweise den Prozess gewinnen. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Landgericht Coburg.
LG Coburg, Az. 33 S 24/16

Hintergrundinformation:
Wer vor einem Zivilgericht klagt, muss in aller Regel beweisen, dass der von ihm geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht. Darum ist es gerade bei Verkehrsunfällen oder auch Parkremplern so wichtig, Fotos von Schaden und Unfallstelle zu machen sowie Zeugen zu haben. Das Gericht sieht sich allerdings in vielen Fällen mit sehr unterschiedlichen Zeugenaussagen konfrontiert. Der Fall: Der spätere Kläger hatte sein Motorrad während eines Fußballspiels auf einen Parkplatz gestellt. Dort kippte das teure Gefährt in seiner Abwesenheit um und erlitt Schäden. Es gab zwei Möglichkeiten, wie dies passiert sein konnte: Die Fahrerin des dahinter geparkten Autos hatte beim Rückwärtsausparken das Zweirad umgestoßen. Oder es war durch einen Windstoß umgekippt, da es auf unebenem Grund stand. Der Motorradeigentümer klagte gegen die Autofahrerin, da er von ihrer Schuld überzeugt war. Ein Sachverständiger konnte nichts Eindeutiges feststellen. Der Sohn des Klägers und ein Freund sagten aus, dass das Bike sicher auf festem Asphalt geparkt gewesen sei – und nicht auf unbefestigtem Grund. Eine andere Zeugin wollte während der Halbzeitpause gesehen haben, wie das Motorrad von alleine umgefallen sei. Das Amtsgericht Kronach wies die Klage auf Schadenersatz ab, da es keine ausreichenden Beweise dafür sah, dass die Beklagte das Motorrad umgestoßen hatte. Der Kläger ging jedoch in die nächste Instanz. Das Urteil: Das Landgericht Coburg entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice zugunsten des Klägers. Das Gericht räumte ein, dass die Aussagen des Sohns des Klägers und von dessen Freund möglicherweise wegen persönlicher Verbindung parteiisch seien. Andererseits widerspreche es jedoch der Lebenserfahrung, dass ein Motorradfahrer seine schwere Maschine neben dem Asphalt in den weichen Untergrund stelle. Außerdem habe die Zeugin der Beklagtenseite den zeitlichen Ablauf nicht stimmig geschildert sowie Farbe und Standort der Maschine nicht richtig angegeben. Die Autofahrerin habe zudem zum möglichen Unfallzeitpunkt eine SMS an ihren Trainer geschrieben, die nahe legte, dass sie einen Unfall gehabt hatte, und die sie nicht anderweitig erklären konnte. Das Gericht gab also trotz schlechter Beweislage dem Kläger Recht, da die andere Version der Geschichte allzu viele unwahrscheinliche Zufälle erfordert hätte.
Landgericht Coburg, Urteil vom 30. September 2016, Az. 33 S 24/16

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: