Ungeliebte Besucher – Das Besichtigungsrecht des Vermieters

WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
LoopsterPanel

München (16.03.2017) – Die Besichtigung der Mietwohnung durch den Vermieter ist ein sensibles Thema. Immer wieder kommt es zum Streit, ob der Vermieter überhaupt in die Wohnung darf. Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) gibt einen Überblick über die aktuelle Mietrechtsprechung und Anlässe für Wohnungsbegehungen.

Im Juni 2014 sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH VII ZR 289/13) für Aufsehen. Das Gericht erklärte eine fristlose Kündigung gegen einen Mieter, der seinen Vermieter aus der Wohnung getragen hatte für unwirksam. Die Kündigung sei nicht gültig, da der Vermieter gegen den Willen des Mieters und ohne Anlass Räume in Augenschein genommen hatte, urteilte das Gericht. Streitigkeiten rund um das Besuchsrecht sind nicht immer so spektakulär, aber der Fall zeigt das Spannungsverhältnis zwischen dem Ruhebedürfnis des Mieters und dem Besichtigungsrecht des Vermieters.

Grundlage des Urteils ist der Grundsatz, dass es für den Vermieter kein Recht zur regelmäßigen Wohnungsbesichtigung gibt. Denn gemäß Artikel 13 Absatz 1 und 2 Grundgesetz hat der Mieter das Recht, in den Mieträumen in Ruhe gelassen zu werden. Dieses Recht ist verletzt, wenn der Vermieter die Räume insgesamt untersucht, ohne dass dazu ein konkreter Anlass besteht. Deshalb blitzte auch ein Vermieter, der regelmäßig bauliche Mängel kontrollieren wollte und vom Mieter nicht in die Wohnung gelassen wurde, mit seiner Kündigung vor dem Amtsgericht Stuttgart ab (AZ: 6 C 1267 /14). Dem Gericht fehlte der begründete Anlass für die Wohnungskontrolle.

Rauchwarnmelderpflicht macht Besuch unumgänglich
“Ein begründeter Anlass könnte die Vorbereitung von Instandhaltungsmaßnahmen, das Ablesen von Messgeräten oder die Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern sein”, erklärt Verbandsdirektor Xaver Kroner. Durch die ab Ende 2017 vorgeschriebene Rauchwarnmelderpflicht für die rund 6,2 Mio. bayerischen Wohnungen und Häuser gebe es hier zahlreiche Anlässe. Ein Recht auf Besichtigung hat der Vermieter auch im Fall der Nachvermietung bei Kündigung oder beim Verkauf der Wohnung.

In einem aktuellen Urteil geht das Amtsgericht München noch einen Schritt weiter. Nach Auffassung des Gerichts kann ein Vermieter alle fünf Jahre eine Besichtigung der Mietwohnung verlangen (AG München, AZ: 461 C19626/15). Das sei der Zeitraum nach dessen Ablauf nach der allgemeinen Verkehrsanschauung Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind.
***
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 2.481
***
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter http://www.vdwbayern.de/presse/

Im VdW Bayern sind 458 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 338 Wohnungsgenossenschaften und 89 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 520.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.

Firmenkontakt
Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VdW Bayern)
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
(089) 29 00 20-305
tobias.straubinger@vdwbayern.de
http://www.vdwbayern.de

Pressekontakt
SCRIPT Consult GmbH
Michael Bürker
Isartorplatz 5
80331 München
+49 89 242 10 41-14
info@script-consult.de
http://www.script-consult.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: