Berliner Falschgoldskandal: Entscheidung Gericht – Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht

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Aktuelle Entwicklung BWF-Goldskandal: Gutachten, kein Eigentum am Gold für BWF Kunden – Wem gehört das Gold?

Berliner Falschgoldskandal: Entscheidung Gericht - Rechtsanwaltskanzlei haftet nicht
Wem gehört das Gold? Welcher Weg ist richtig zur Geltendmachung von Ansprüchen?

Für die gebeutelten Anleger der BWF-Stiftung werden die Alternativen zur Schadenskompensation immer geringer. Viele betroffene BWF-Gold Anleger haben ihre Hoffnung in eine Klage gegen eine beratende Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin gesetzt, nach Rat anderer Rechtsanwaltskanzleien. Diese haftet aber den Anlegern nicht auf Schadenersatz, befand das Landgericht Köln. Andere betroffene Anleger hatten gehofft, ihr angebliches Eigentum am Gold der BWF aus der Insolvenz aussondern zu können. Funktioniert das?

Insolvenzverwalter holt Gutachten ein – Haftung – Schadensersatzanspruch

Ein aktuelles Gutachten, welches der Insolvenzverwalter Laboga eingeholt hat, geht allerdings davon aus, dass den Anlegern kein Gold zusteht. Die große Ernüchterung für die Betroffenen. Positive Nachrichten gibt es daher wie gehabt nur von Klagen gegen die Kapitalanlagenvermittler zu berichten, erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Der Berliner Anwalt vertritt eine Vielzahl geschädigter BWF-Kunden und teilt mit: “Wie bereits vermutet und nun bestätigt, hat das Landgericht Köln nunmehr sämtliche Klagen gegen eine beratende Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin abgewiesen, da diese weder aus einem sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter noch aus einer erweiterten Prospekt- oder Garantenhaftung Schadenersatz leisten muss. Damit dürften mehrere hundert Klageverfahren geschädigter Anleger kostenpflichtig abgewiesen werden. Schlecht beraten waren auch diejenigen Anleger, die im Rahmen der Insolvenz versuchten, ihr Gold auszusondern. Wie auf der ersten Gläubigerversammlung mitgeteilt, hat Insolvenzverwalter Laboga ein Gutachten in Auftrag gegeben, wem das Gold eigentlich zusteht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann nur Eines gesagt werden: den Anlegern steht das Gold wahrscheinlich nicht zu. Jedenfalls aber ist es nahezu ausgeschlossen, dass die Anleger einen Eigentumsübergang beweisen können. Ob das Gold überhaupt der BWF-Stiftung, also tatsächlich der BDT e. V. , gehört oder aber nach wie vor der TMS GmbH oder gar der EVVE e. V., die das Gold verkauft haben oder sich mit der BWF den Tresorraum geteilt, ist ebenfalls noch vollkommen unklar. Fakt ist, dass alle drei Unternehmungen inzwischen insolvent sind. Gestritten wird auch, die Insolvenzverwalter streiten sich um das Gold.”

Betroffene Anleger und ihre Familien suchen fairen Rat – Wie geht es weiter?

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Röhlke sieht den von Anfang an von ihr angeratenen Weg daher als bestätigt an: geschädigte Anleger, die von Anfang an konsequent auf eine Inanspruchnahme der Vermittler gesetzt haben, haben in nahezu allen bekannt gewordenen und von Röhlke vertretenen Fällen ihr eingesetztes Kapital ganz oder teilweise zurückbekommen. Die betroffenen Vermittler haben teilweise ohne gerichtliche Verhandlung vollständig Schadenersatz geleistet oder aber großzügigen Vergleichen zugestimmt. Quer durch die Republik werden Urteile bekannt, in welchen Vermittler zu Schadenersatz verurteilt werden.

Die von einigen Rechtsanwälten unmittelbar im Zusammenhang mit dem Beginn der Insolvenz der BWF vertretenen Meinung, die Vermittler hafteten nicht für Schäden und hätten die Unplausibilität des Geschäftsmodells nicht erkennen können, erweist sich damit als fehlerhaft.

Fazit: Das Gegenteil ist der Fall – nur die Inanspruchnahme der Vermittler ist ein gangbarer Weg, in angemessener Zeit eine Schadenskompensation überhaupt erhalten zu können.

Es bleibt dabei, so der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: “Geschädigte Anleger, die ihren Schaden ersetzt bekommen möchten, sollten zu einem unabhängigen und spezialisierten Anwalt gehen, ich über die Vermittlerhaftung informieren und fair beraten lassen.”

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

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Author: pr-gateway

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