ARAG Experten über Nachstellungen, Ausspähungen und Telefonterror
Sandra Bullock, Jodie Foster, Madonna und John Lennon – sie alle sind weltberühmte Stalking-Opfer. Aber nicht nur Promis sind die Leidtragenden von Nachstellungen, Ausspähungen, ungewollten Annäherungen oder nächtlichen Anrufen. Darum ist im März diesen Jahres die Änderung des § 238 StGB durch das “Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung” in Kraft getreten und hat ab sofort Gültigkeit. ARAG Experten nennen die Fakten.
Was ist Stalking?
Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen und Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen. Dies geschieht beispielsweise durch Überwachen und Ausspionieren der Zielperson; oft auch durch vermehrte Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror; E-Mails und SMS kennzeichnen eine Sonderform – das Cyberstalking. Die Inhalte der unerwünschten Nachrichten gehen von Liebesbekundungen über Obszönitäten bis zu Morddrohungen; die physischen Annäherungen vom Beobachten bis zum tätlichen Angriff
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Frauen: Über 80 Prozent der Opfer sind nach Expertenmeinungen weiblich. Bei den Tätern handelt es sich meistens um Männer: In rund 85 Prozent der Fälle ist der Stalker männlich. Unbekannt sind sich Opfer und Täter dabei selten. Nur rund neun Prozent der Opfer werden von Fremden belästigt oder bedroht.
Wer wird zum Stalker?
Es gibt ganz verschiedene Gründe und Ursachen für Stalking. Fast jeder Fall liegt anders. Trotzdem kann man die meisten Stalker in bestimmte Kategorien einteilen:
-Der Exbeziehungsstalker (in der Regel männlich) richtet seine Handlungen gegen die ehemalige Intimpartnerin. Freunde und Familienmitglieder werden in die Handlungen mit einbezogen. Ihn zeichnet eine hohe Gewaltbereitschaft aus, die sich oft auch schon während der Beziehung gezeigt hat. 50 Prozent der Stalker gehören in diese Kategorie.
-Der verliebte Stalker ist weit weniger gefährlich. Ihm oder ihr (hier ist der Anteil der Frauen am höchsten) geht es um den Aufbau einer Beziehung. Die Verfolgungen und unerwünschten Geschenke, Nachrichten und die regelmäßige physische Präsenz schüchtern das Opfer trotzdem ein.
-Der gefährliche wahnhafte Stalker ist fast ausnahmslos männlich und oft schon durch schwere psychische Störungen aufgefallen. Seine Zuneigung formuliert er in Form sexueller Absichten, die Nachrichten sind inhaltlich oft verwirrend. Die Opfer sind oft Prominente.
-Der weniger gefährliche wahnhafte Stalker lebt in der wahnhaften Überzeugung, zwischen ihm und seinem Opfer bestünde eine Beziehung, so dass er vernünftigen Argumenten nicht zugänglich ist.
-Der sadistische Stalker (männlich) will Kontrolle über sein Opfer (fast immer weiblich) gewinnen, dass er oft nur flüchtig kennt und betrachtet es regelrecht als Jagdobjekt.
Wie genau äußert sich Stalking?
Es gibt keine Verhaltensweisen, die man als typisch für Stalking bezeichnen könnte. Fachleute nennen allerdings drei Verhaltensgruppen, die man unterscheidet:
-Klassisches Stalking in Form von unerwünschter Kommunikation durch Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Herumstehen in der Nähe des Opfers, Nachspionieren, Beobachten.
-Bedrohliches Stalking, bei dem Telefonanrufe mit obszönem oder bedrohlichem Inhalt, Gewalt oder gar Todesdrohungen auch gegen Familienangehörige und Vandalismus zum Einsatz gebracht werden.
-Bindungsorientiertes Stalking, das durch Geschenke, unangemeldete Besuche, “zufällige” Zusammentreffen oder das Leugnen, dass eine ehemalige Beziehung beendet ist, charakterisiert ist.
Was besagt das neue Gesetz?
Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Dennoch bestand für viele Betroffene nicht die Möglichkeit, den Täter auch strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn bisher mussten die Betroffenen zur Erfüllung des Straftatbestandes einschneidende Veränderungen ihrer Lebensumstände nachweisen, wie beispielsweise einen Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel. Mit der jetzt in Kraft getretenen Reform des § 238 StGB soll diese Lücke geschlossen werden: Nach dem neuen Gesetz sind zukünftig alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben, so ARAG Experten.
Übersicht:
20.04.2017 – Im zweiten Teil erörtern ARAG Experten, was man unternehmen kann, wenn man von Stalking betroffen ist.
21.04.2017 – Im dritten Teil unserer Serie zum Thema Stalking gehen die ARAG Experten auf die juristischen Möglichkeiten ein.
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