PM zum 1. Mai: Horror für Mensch und Tier – Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen weiter unzumutbar

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Die Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen sind weiterhin miserabel. Das belastet die Belegschaft und verursacht Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2017:
Horror für Mensch und Tier – Arbeitsbedingungen in Schlachthöfen weiter unzumutbar

Berlin, 27.04.2017. Seit Jahren beschäftigt sich das Deutsche Tierschutzbüro mit den unhaltbaren Zuständen in der Massentierhaltung und in Schlachtunternehmen. So werden bei Schlachtungen im Akkord bis zu 1.500 Schweinen in der Stunde getötet und viele davon nicht richtig betäubt. Das führt zu vermeidbaren Schmerzen und verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Insgesamt herrschen in Schlachthöfen desaströse Arbeitsbedingungen, die zu Mehrbelastungen für Menschen und Tiere führen.

Über 50% aller Beschäftigten in deutschen Schlachthöfen sind Leiharbeiter oder besitzen Werkverträge. Die Kritik der Gewerkschaften reicht von extremen Arbeitszeiten, fehlenden Zuschlägen bei Nachtarbeit, Abschlägen für überteuerte Unterkünfte und Arbeitsmaterialien über falsche Stundenerfassungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unrechtmäßige Lohnabzüge und fehlende Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall bis zu Mobbing-Vorwürfen und der Androhung von Gewalt. Dahinter verbirgt sich ein kalkuliertes System, das mit Leiharbeit und Werkverträgen, weiterhin Mindestlöhne und Tarifverträge unterläuft, Belegschaften spaltet und Mitbestimmungsrechte aushebelt. Daran ändert auch die am 1. April 2017 in Kraft getretene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nichts, durch die eine Höchstdauer für Leiharbeit von 18 Monaten in einem Betrieb gilt. Beschäftigte müssen weiterhin nicht übernommen werden, sondern können vorher an andere Schlachthöfe weitergereicht werden. So wird es nichts mit höheren Standards, die die Bedingungen für Tiere und Menschen verbessern sollen.

„Keine Betäubungen und Fehlbetäubungen sind die Auswirkungen eines unter enormem Zeitdruck stehenden Personals, das im Akkord Tiere in Schlachthöfen töten muss. Hierdurch wird systematisch das Tierschutzgesetz verletzt. Mangelnde und schlecht durchgeführte Kontrollen der überlasteten Veterinärämter können die Situation nicht entlasten“,

sagt Philipp Evenburg, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros, und ergänzt:

„Es bleibt noch sehr viel an intensiver Aufklärungsarbeit zu tun, um einen nachhaltigen gesellschaftlichen Wandel in Bewusstsein und Konsum herbeizuführen, damit diese Zustände mehrheitlich nicht mehr akzeptiert werden und effektive gesetzliche Reformen greifen.“

Das Deutsche Tierschutzbüro e. V. ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig.

Weitere Informationen:
Philipp Evenburg, Pressesprecher, Tel.: 030 2700496 – 11
(E-Mail: Philipp.Evenburg@tierschutzbuero.de)

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Pressestelle
Gubener Straße 47
10243 Berlin
Tel.: 030-2700496 – 11
Fax: 030-270049610
E-Mail: presse@tierschutzbuero.de
Internet: http://www.tierschutzbuero.de

Über:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
Boschstr. 2
53757 St. Augustin
Deutschland

fon ..: 030 – 2902825343
web ..: https://www.tierschutzbuero.de/
email : info@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro e. V. ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Philipp Evenburg
Gubener Straße 47
10243 berlin

fon ..: 030 – 2700496 – 11
web ..: https://www.tierschutzbuero.de/
email : presse@tierschutzbuero.de

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Author: PM-Ersteller

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