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ARAG Experten über die verschärften Reisehinweise für die Türkei

Türkeiurlauber sind verunsichert!

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung den Notstand ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 in allen 81 türkischen Provinzen. Das ist ein Grund warum das derzeitige Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei alles andere als entspannt ist. Politische Beobachter reden von einer handfesten diplomatischen Krise. Darum hat die Bundesregierung als Reaktion auf die jüngsten Verhaftungen des deutschen Menschenrechtlers Peter Steudtner und anderer die Reisehinweise des auswärtigen Amtes für das Land verschärft. Was das in der Hauptreisezeit für Urlauber bedeutet, sagen ARAG Experten.

Das sagt das auswertige Amt
In den aktuellen Reisehinweisen für die Türkei heißt es: “Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen.” Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche in Untersuchungshaft geraten. Der Grund und die Dauer der Inhaftierungen ist für die deutschen Behörden in keiner Weise nachvollziehbar. Zum Teil wird der konsularische Zugang zu den Inhaftierten seitens der türkischen Justiz verweigert. Das widerspricht laut ARAG Experten eindeutig völkerrechtlichen Verpflichtungen. Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten. Das türkische Militär hat vor fast einem Jahr mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen. Das auswertige Amt warnt darüber hinaus vor möglichen terroristischen Anschlägen. Dazu ist es in der Türkei, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.

Angst vor Terror ist kein Rücktrittsgrund
Es ist durchaus verständlich, wenn man eine gebuchte Reise aus Angst vor terroristischen Anschlägen lieber absagen möchte. Die Angst vor Terroranschlägen ist jedoch nicht zwingend ein Rücktrittsgrund, und der vorsichtige Tourist muss die Stornokosten in der Regel selber zahlen. Nur wenn so genannte Höhere Gewalt vorliegt, beispielsweise Krieg, Kriegsgefahr, innere Unruhen oder instabile Verhältnisse im Reiseland, kann der Urlaub kostenlos storniert werden. Einzelne terroristische Anschläge reichen hingegen nicht aus urteilte das Amtsgericht Bonn (AG Bonn, Az.: 18 C 47/98).

Reise stornieren?
Die derzeitige Lage berechtigt laut ARAG Experten noch nicht zum kostenlosen Stornieren von Türkeireisen, da das Auswärtige Amt bislang keine Reisewarnung für die Türkei ausgegeben hat. In Berlin wird jedoch laut Presseberichten darüber nachgedacht, ab wann nach den jüngsten Festnahmen und Provokationen die Schwelle erreicht ist, eine offizielle Reisewarnung für die Türkei auszusprechen. Dann können geplante Urlaubs- und Geschäftsreisen in die Türkei kostenfrei storniert werden. Pauschalreisende, die ihre Reise schon angetreten haben und vor Ort von einer Reisewarnung ereilt werden, können den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen. Dann verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollständigen Reisepreis. Bereits beanspruchte Leistungen müssen in der Regel allerdings trotzdem bezahlt werden. Fallen für den vorzeitigen Rücktransport zusätzliche Kosten an, so werden diese meist zwischen Reiseveranstalter und Reisendem hälftig geteilt.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

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