„Bußgeld für E-Autos mit leerem Akku?“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

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Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Anna P. aus Kassel:
Ich habe gelesen, dass ein Bußgeld fällig wird, wenn ein Autofahrer auf der Autobahn mit leerem Tank liegen bleibt. Gilt das auch für Elektroautos mit leerem Akku?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nicht ein leerer Tank oder Akku sind der Grund für das Bußgeld, sondern das unzulässige Halten oder Parken. Wer wegen einer technischen Panne auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, hat in der Regel nichts zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Auto wegen einer vermeidbaren eigenen Unachtsamkeit – wie vergessenes Tanken oder Aufladen – liegen bleibt. Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist nach § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten und kostet 30 Euro, 35 Euro mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Parken – also Halten über drei Minuten – kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es, wenn andere gefährdet werden, 105 Euro und ein Punkt, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Dies gilt auch für Elektroautos, denn auf die Art des Antriebs kommt es hier nicht an. Fahrer von Elektroautos sollten sich also bei längeren Fahrten vorab über Ladestationen informieren, die auf dem Weg liegen.
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