Rechtsanwalt und Fachanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf Joachim Schrader
Qualifikation zum Fachanwalt Arbeitsrecht: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann zusätzlich die Qualifikation des Fachanwalts für Arbeitsrecht erlangen.
Die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf verleiht den Rechtsanwälten, die sich auf den Bereich des Arbeitsrechts spezialisiert haben, nach der Fachanwaltsordnung die Titel Fachanwalt Arbeitsrecht, bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf führt eine Namensliste der Fachanwälte für Arbeitsrecht in Düsseldorf. Jeder Antragsteller hat nach der Vorgabe der Fachanwaltsordnung der Kammer die Voraussetzungen über die besondere Kenntnis nachzuweisen. Neben einer mindestens dreijährigen Praxis und Tätigkeit als Rechtsanwalt ist der Kammer der besondere theoretische Nachweis im Bereich Arbeitsrecht sowie der besondere praktische Nachweis im Bereich Arbeitsrecht nachzuweisen.
Die Qualifikation zum Fachanwalt Arbeitsrecht
Über den Antrag auf Verleihung des Titels Fachanwalt Arbeitsrecht bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheidet die Kammer, für Düsseldorf ist zuständig die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Die Entscheidung der Kammer wird in der Regel durch ein Fachgremium, den jeweiligen Prüfungsausschuss, vorbereitet. Dabei überprüft der Prüfungsausschuss die Antragsunterlagen sowie die Prüfungszeugnisse und Nachweise über die besonderen praktischen Fähigkeiten. Die besonderen praktischen Kenntnisse eines Fachanwalts werden zum Teil auch durch vorgelegte Handakten belegt. Die Arbeitsordnung sieht darüber hinaus die Verpflichtung des Antragstellers vor im besonderen Umfang an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen bzw. selbst Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen. Zum Nachweis der Fortbildung nach der Fachanwaltsordnung ist die Fachanwältin / der Fachanwalt gegenüber der Rechtsnawaltskammer verpflichtet. Der Zeitraum, in dem der Fachanwalt / die Fachanwältin die Fortbildungsnachweise erlangen muss, ist jährlich.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf, SchraderMansouri PartG
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