GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung

GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung

Außerordentliche fristlose Kündigungen müssen gut vorbereitet werden, damit sie wirksam ausgesprochen werden können. Dazu muss bewertet werden, ob ein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt.

Der Arbeitgeber kann die außerordentliche fristlose Kündigung nur dann wirksam aussprechen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bis zum nächsten fristgerechten Kündigungstermin nicht mehr zuzumuten ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Daher sollte vor dem Ausspruch der Kündigung, die Bewertung des Kündigungsgrundes im Vordergrund stehen.

Damit die fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss schwerwiegend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Dabei muss der Verstoß so erheblich sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Zudem muss dieser Verstoß vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen worden sein. Außerdem muss auch geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel, z.B. die ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung ausreichend wäre, um weitere Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer zu vermeiden. Darüber hinaus muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von dem Kündigungsgrund erlangt hat. Schließlich müssen die Interessen der Vertragsparteien an einer sofortigen Beendigung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses miteinander abgewogen werden. Arbeitgeber müssen darlegen können, dass ihr Interesse an der fristlosen Kündigung überwiegt. Daher muss eine außerordentliche fristlose Kündigung gut begründet werden können.

Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung können z.B. vorliegen, wenn der Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht erbringt oder er sich gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen ein schweres Fehlverhalten leistet, beispielsweise durch Beleidigungen oder sogar tätliche Angriffe. Derartige Pflichtverletzungen können dazu führen, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr länger zuzumuten ist. Ob eine fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, ist im Endeffekt aber immer eine Einzelfallentscheidung.

Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Arbeitsplatz beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: