BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter

BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

BGH: Auch eine quadratische Form kann Markenschutz genießen

Dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen, können Markenschutz genießen. Das hat der BGH in zwei Fällen am 18. Oktober 2017 entschieden (Az.: I ZB 3/17 und I ZB 4/17).

Nach dem Markengesetz kann auch die dreidimensionale Form einer Ware Markenschutz genießen, wenn diese Form nicht ausschließlich zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Ein Schokoladenhersteller und ein Traubenzuckerhersteller hatten ihre dreidimensionalen Zeichen als Marke eintragen lassen. Mitbewerber wollten dies nicht auf sich beruhen lassen und beantragten die Löschung der Marken. Der Streit führte die Parteien schließlich vor den Bundesgerichtshof.

Zuvor hatte das Bundespatentgericht die Löschung der beiden Marken angeordnet. Es erkannte in allen wesentlichen Merkmalen der in den Marken gezeigten Formen der Waren nur technische Funktionen. Der BGH hat die Beschlüsse jedoch aufgehoben und die Verfahren an das Bundespatengericht zurückverwiesen. Vom Markenschutz seien nur Zeichen auszuschließen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Funktion erforderlich ist. Dies sei weder bei der Schokolade noch bei dem Traubenzucker der Fall, so der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH.

Beim Traubenzucker führte der Senat aus, dass die besonders geformten Ecken und Kanten der Täfelchen keine technische Funktion seien, sondern dem Verbraucher einen angenehmeren Verzehr ermöglichen sollen. Dies sei eine sensorische Wirkung. Auch bei der Schokolade liege in der quadratischen Form keine wesentliche Gebrauchseigenschaft. Als Marke könnten auch dreidimensionale Zeichen, einschließlich der Form einer Ware, zugelassen werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Produkten anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Das Bundespatentgericht wird nun entscheiden müssen, ob andere Gründe vorliegen, die den Markenschutz für die beiden Produkte ausschließen.

Marken haben für die Unternehmen einen beträchtlichen Wert, der geschützt werden soll. Dazu muss allerdings geprüft werden, ob die Voraussetzungen vorliegen, um ein Zeichen als Marke schützen zu lassen. Auch dürfen nicht die Rechte bereits bestehender Marken verletzt werden. Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können rund um die Markenanmeldung und Markenschutz beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: