Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige aktuelle Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Itzehoe – vom 19. Juli 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Peritonitis durch verspätete Diagnose einer Gallenblasenperforation, LG Itzehoe, Az.: 4 O 160/12
Chronologie:
Die Klägerin wurde in 2010 aufgrund starker Bauchschmerzen in die Klinik der Beklagten aufgenommen und kurze Zeit später wieder entlassen. Nach Steigerung der Beschwerden begab sie sich erneut in die Klinik, der Zustand der Klägerin verschlechterte sich zunehmend. Erst aufgrund des Engagements einer jungen Krankenschwester, die die lebensbedrohliche Lage der Klägerin erkannte, erfolgte eine Verlegung der Klägerin mittels Rettungshubschrauber in eine Uniklinik. Dort wurde ein Ileus (Darmverschluss) diagnostiziert. Seither ist die Klägerin gesundheitlich schwer geschädigt und auf einen künstlichen Darmausgang sowie einer Portanlage angewiesen.
Verfahren:
Das Landgericht Itzehoe hat ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter stellt grobe diagnostische Fehler fest, die schlechterdings nicht unterlaufen dürfen. Daraufhin hat das Landgericht die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 60.000,- Euro zuzüglich Zinsen verurteilt. Ferner stellt das Gericht fest, dass die Beklagte auch verpflichtet ist, sämtliche weiteren materiellen Kosten für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen. Der Streitwert liegt bei ca. 300.000,- Euro. Die Folgekosten werden im deutlich sechsstelligen Eurobereich liegen und noch beansprucht werden.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Haftpflichtversicherer der Beklagten, der Kommunale Schadenausgleich Schleswig-Holstein hat vorgerichtlich jegliche Haftungsanerkennung abgelehnt. Ein Gutachten des MDK der AOK Nordwest, das eine eindeutige Fehlbehandlung konstatierte, wird einfach und grundlos ignoriert. Aus diesem Grunde musste die Klägerin nunmehr gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, stellt Dr. D.C.Ciper LLM fest.
Über:
Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland
fon ..: 0211556207
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email : ra.ciper@t-online.de
Pressekontakt:
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