Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Miriam H. aus Düsseldorf:
Neulich war ich mit Freunden essen. Meine Freundin fotografierte ihren Teller, um das Bild in sozialen Netzwerken zu posten. Sofort kam der Kellner, um ihr dies zu verbieten. Darf er das überhaupt?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Problematisch kann die Veröffentlichung von Essensfotos sein, wenn das Posten das Urheberrecht verletzt. Ein Urheberrecht an einem servierten Essen besteht jedoch nur dann, wenn es so aufwendig angerichtet ist, dass es einem Kunstwerk gleichkommt. In einem Sterne-Restaurant ist das durchaus denkbar. Hier ist daher Vorsicht geboten, denn es droht eine teure Abmahnung. Beim Italiener um die Ecke ist das eher unwahrscheinlich. Das Fotografieren des Essens und Posten der Bilder kann aber auch aus einem anderen Grund unzulässig sein: Der Wirt hat im Restaurant nämlich das Hausrecht. Er kann selbst bestimmen, was Gäste in seinen Geschäftsräumen tun dürfen und was nicht. Sowohl das Fotografieren des Essens als auch das Verbreiten der Bilder darf er verbieten. Hält sich der Gast nicht daran, kann der Wirt ihn aus dem Restaurant verweisen und ihm ein Hausverbot erteilen. Daher sollten Restaurantbesucher vor dem Fotografieren und Posten besser um Erlaubnis fragen.
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