Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Jeder Arbeitnehmer, der schon einmal eine Kündigung erhalten hat, kennt dieses Gefühl: Man zweifelt an sich selbst, ist wütend oder traurig, hat Angst vor der Zukunft. Diese Emotionen sind verständlich, sie sind aber kein guter Ratgeber. Ein kühler Kopf ist gefragt, denn: Wer klug taktiert, kann jetzt viel erreichen.
Was steht einem Arbeitnehmer jetzt im Weg?
Loyalität und Verbundenheit: Oft hängt man an seinem alten Arbeitgeber, hat Freundschaften geschlossen, hat sich identifiziert mit dem Unternehmen, oft über Jahre. Oder man verfällt in Schockstarre, zieht sich zurück und akzeptiert sein Schicksal. Von alledem sollten Sie sich lösen, denken Sie rational und wirtschaftlich!
Was kann man Arbeitnehmern nach einer Kündigung raten?
Jeder Arbeitnehmer sollte sich möglichst schnell informieren über seine Rechte und Ansprüche! Im Arbeitsrecht gibt es viele Vorschriften, die Arbeitnehmer schützen vor Ungerechtigkeiten und Willkür. Viele Kündigungen verstoßen gegen solche Arbeitnehmer-Schutzvorschriften, ein Beispiel ist das Kündigungsschutzgesetz. Seien Sie darüber im Bild! Rechte und Ansprüche kann man nur durchsetzen, wenn man sie kennt!
Mit einer Kündigungsschutzklage kann man sich zurückklagen auf seinen alten Arbeitsplatz, oder eine satte Abfindung aushandeln. Steht ein Arbeitgeber vor der Wahl, eine Abfindung zu zahlen, oder den Mitarbeiter wiedereinstellen zu müssen, wird häufig lieber die Abfindung gezahlt. Voraussetzung: Der Arbeitnehmer holt sich Hilfe bei einem Arbeitsrechts-Experten und legt eine Kündigungsschutzklage ein – und das rechtzeitig innerhalb der 3-Wochen-Frist!
Suchen Sie sich einen erfahrenen Experten im Arbeitsrecht, der sich auskennt mit Kündigungsschutzklagen, der regelmäßig mit Personalabteilungen und spezialisierten Anwälten verhandelt, vorzugsweise einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Kontaktieren Sie Ihren Experten möglichst 1-2 Tage nach der Kündigung. Wer länger wartet, geht das Risiko ein, dass seine Rechte verloren gehen. Man sollte einen Arbeitsrechtler auch aufsuchen, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung anbietet oder einen Aufhebungsvertrag. Unterschreiben Sie nichts, ohne professionellen Rat! Abfindungen, die Unternehmen von sich aus anbieten, sind häufig deutlich zu gering.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Schlägt man Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor? Ich biete Ihnen folgendes an: Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht, unter 030.40004999 erreichen Sie meine Rechtsanwaltsfachangestellte und Mediatorin Nadine oder meinen wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp, die Sie sehr zeitnah mit mir verbinden. Kostenlos und unverbindlich bespreche ich Ihre Kündigung mit Ihnen oder das Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers. Gemeinsam werden wir klären, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt und welche Abfindungshöhe realistisch ist. Meine Mitarbeiter und ich freuen uns auf Ihren Anruf!
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen, Vertretung bundesweit:
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