Lebensversicherungen: Beteiligung an Überschussreserven in Gefahr

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
LoopsterPanel

Lebensversicherungen: Beteiligung an Überschussreserven in Gefahr

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html Von der geplanten Reform der Lebensversicherungen sind auch Altkunden betroffen. Sie müssen Einschnitte befürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Was die einen freut, wird für die anderen zur Gefahr: Die anhaltend niedrigen Zinsen sind für Lebensversicherungen eine Belastung. Lebensversicherer haben zunehmend Schwierigkeiten, den zugesagten Garantiezins zu halten. Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) will die Bundesregierung die Lebensversicherer stützen. Für die Versicherungsnehmer kann die geplante Reform allerdings zu Einschnitten führen und den ganz privaten Plan zur finanziellen Vorsorge ins Wanken bringen.

Denn das Gesetz sieht nicht nur vor, dass der Garantiezins bei neuen Vertragsabschlüssen ab dem kommenden Jahr sinkt, sondern auch die Ausschüttungen der Bewertungsreserven bei bestehenden Policen sollen variabel gestaltet werden können. Für die Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass die Lebensversicherung finanziell nicht mehr das hält, was sie sich bei Vertragsabschluss von ihr versprochen haben. Eine vorzeitige Kündigung macht in der Regel allerdings nur wenig Sinn, da dann mit Verlusten durch die niedrigen Rückkaufswerte zu rechnen ist.

Einen Ausweg aus der Situation bietet allerdings die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Am 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11) entschied der BGH, dass eine Widerrufsklausel bei Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 nach dem so genannten “Policenmodell” abgeschlossen wurden, unwirksam ist. Diese Klausel besagte, dass das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Und zwar auch dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Dies verstoße allerdings gegen europäisches Recht, entschied der BGH und stellte fest, dass das Widerrufsrecht erhalten bleibt, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde.

In diesen Fällen können die Policen auch Jahre nach Vertragsabschuss noch immer widerrufen werden. Für Verbraucher, die sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten, ist der Widerruf die deutlich günstigere Alternative als die vorzeitige Kündigung. Ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, muss aber immer im Einzelfall geklärt werden.

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Schreibe einen Kommentar

My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: