“Wohin mit dem Resturlaub?” – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
etexter

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Angela S. aus Hannover:
Ich habe noch Resturlaub aus 2017. Stimmt es, dass ich ihn bis Ende März nehmen muss oder kann ich die fünf Tage für einen längeren Sommerurlaub aufheben?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
In der Regel müssen Arbeitnehmer ihren Urlaub im gleichen Jahr nehmen, in dem der Urlaubsanspruch entsteht. Ansonsten verfällt er ersatzlos. Eine Übertragung auf das nächste Jahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. Ein dringender betrieblicher Grund ist zum Beispiel ein hoher Krankenstand im Unternehmen. Ein persönlicher Grund wäre, wenn Arbeitnehmer selbst krank waren. In diesen Fällen können sie den Urlaub auf das erste Quartal des neuen Jahres übertragen. Eine Übertragung auf den Sommer ist meist nicht möglich – außer, wenn dies beispielsweise in einem Tarifvertrag festgelegt ist. Ein Anspruch auf eine solche Übertragung über den 31. März hinaus kann sich außerdem aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben – das heißt, wenn es im Betrieb immer so gehandhabt wird. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch individuell vereinbaren, dass eine verlängerte Übertragung des Resturlaubs möglich ist. Das ist allerdings Verhandlungssache. Auf eine solche Regelung haben Arbeitnehmer keinen Anspruch.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.057

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die “ERGO Group” als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: