Das Angebot fachlicher Rechtsberatung zur DSGVO 2018 im Internet ist unübersichtlich. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erklärt in einer Infografik, worauf Unternehmer jetzt achten müssen.
Die Verunsicherung vieler Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO ruft auch unseriöse Anbieter auf den Plan. Im Netz kursieren Angebote, die viel Geld kosten, aber kaum Leistung beinhalten. Oft bieten sie keine konkreten Lösungen für den Einzelfall, da die Informationen oberflächlich oder austauschbar sind. In einigen Fällen drohen sogar Abo-Fallen.
Auf www.anwalt-fuer-datenschutz.eu erstellt Rechtsanwalt Cornelius Matutis individuelle Gutachten zur Umsetzung der DSGVO in Unternehmen.
Cornelius Matutis: „Einem Unternehmer ist wenig geholfen, wenn er viel Geld für Informationen ausgibt, die er im Netz auch selbst hätte finden können. Auch teure Seminare, in denen außer allgemein gehaltener Tipps wenig Substanz zu finden ist, bieten keine konkreten Lösungen für Unternehmen.“
Das Datenschutz-Gutachten ist individuell und bietet konkrete Lösungen für den Einzelfall. So erhalten Unternehmen auf Basis eines eigens entwickelten Fragebogens ein datenschutzrechtlich abmahnsicheres Gutachten mit detaillierten Informationen zur Umsetzung der DSGVO.
Rechtsanwalt Matutis weiter: „Die DSGVO 2018 ist kein zahnloser Tiger mehr. Pauschale Lösungen gibt es nicht, doch leider wird zu oft pauschal informiert. Unternehmen sind auf professionelle Hilfe durch seriöse Fachleute angewiesen. Daher ist es essenziell, bei der fachlichen Rechtsberatung ganz genau hinzusehen.“
Infoveranstaltung mit RA Matutis am 13. März in den Räumen von MEEET-Berlin Mitte:
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Herr Cornelius Matutis
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Über RA Cornelius Matutis „Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Jahrgang 1974, seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt/Oder und Berlin mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Datenschutzrecht. Seit 2007 Vorstandsvorsitzender der Interessenvertretung des Onlinehandels e.V. und seit 2013 Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz.
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