Folge 1: Aufsichtsbehörden werden aktiv!
Beim Thema Geldwäsche denken viele Unternehmer an zwielichtige Geschäftsmänner, an organisierte Kriminalität oder an das “Big Business”. Sie gehen davon aus, dass das Thema sie nicht betrifft. Und kaum jemand weiß, dass das Geldwäschegesetz viele Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung verpflichtet. Die folgende dreiteilige Serie gibt eine Übersicht über die Hintergründe und wichtigsten Verpflichtungen von Unternehmen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das Geldwäschegesetz (§261 StGB) verlangt bereits seit 2012 von Unternehmen in Deutschland eine Mitwirkungspflicht bei dem Ziel, wirtschaftskriminelle Handlungen im Bereich Geldwäsche zu verhindern. Betroffen sind davon nicht nur Banken oder Finanzunternehmen, sondern auch Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Güterhändler (Hersteller, Groß- und Einzelhandel). Das Geldwäschegesetz verlangt aber auch von Gewerbetreibenden, die z. B. mit Waren wie Edelmetallen, Schmuck, Kunstgegenständen, Kraftfahrzeugen handeln, ihre vorgeschriebenen
Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Unternehmen immer häufiger von kriminellen Organisationen missbraucht werden, um illegales Geld zu “waschen”, das heißt, in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuschleusen. Experten schätzen, dass jedes zweite deutsche Unternehmen betroffen ist. Rund 50 Milliarden Euro werden ihnen zufolge pro Jahr zum Zweck der Geldwäsche durch deutsche Unternehmen geschleust.
Druck auf Deutschland nimmt zu!
Dies ist nicht nur ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Wie in der Wirtschaftswoche (26.4.2014) zu lesen war, wurde die Bundesregierung erst vor kurzem von der OECD-Geldwäsche-Task-Force FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) ultimativ aufgefordert, im strafrechtlichen Bereich für Nachbesserungen zu sorgen. Finanzminister Schäuble reagierte umgehend und forderte vom Justizministerium eine deutliche Verschärfung der Gesetze. Hintergrund ist die Sorge, dass Deutschland in das verschärfte Überwachungsverfahren der OECD überführt wird oder gar auf die Liste der Hochrisiko-Länder gesetzt würde, was zu “erheblichen Reputationsschäden” für Deutschland führen könnte.
Aufsichtsbehörden beginnen mit Kontrollen!
Gottfried Korzuch, Geschäftsführer der Milofo Asset Management GmbH, die Unternehmen in Fragen von Compliance und Geldwäscheprävention berät, sieht in der schnellen Reaktion von Finanzminister Schäuble auch den Beginn einer deutlichen Verschärfung der Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden. Auf diese sind Unternehmen oft nicht vorbereitet. In 37 Erst- und Folgekontrollen des Regierungspräsidiums Gießen bei gewerblichen Güterhändlern wurde zum Beispiel festgestellt, dass die Verpflichtungen aus dem Geldwäschegesetz nicht ausreichend erfüllt wurden. Geldbußen von bis zu 100.000 Euro können die Folge sein.
Was ist zu tun?
Grundsätzlich geht es darum, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften kennen und die entsprechenden Prozesse zur Vorbeugung in Ihrem Unternehmen einrichten. “Im Grunde lassen sich die Anforderungen aus der Geldwäscheprävention für die meisten Unternehmen mit einem überschaubaren Aufwand erfüllen”, so Gottfried Korzuch. “Unter dem Gesichtspunkt der zu erwartenden Verschärfungen ist jedoch zeitnahes Handeln notwendig”.
Lesen Sie in Folge 2:
Welcher Aufwand resultiert aus dem Geldwäschegesetz für deutsche Unternehmen?
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Gottfried Korzuch, Milofo Asset Management GmbH
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