Verbraucher-Interview mit Reginald Homer, Technischer Prüfdienst Bayern
Frage 1:
Herr Homer, warum macht es Sinn, beim Kauf/ Austausch meiner alten Ölheizung auch gleich über eine neue Tankanlage nachzudenken?
Vermutlich wird die Tankanlage das gleiche Alter haben wie die zum Austausch anstehende alte Ölheizung – also 30 Jahre und mehr. Insofern ist es nur allzu wahrscheinlich, dass die Tankanlage ebenfalls mit Mängeln behaftet ist. Insbesondere die Auffangräume werden garantiert nicht mehr den aktuellen Vorschriften entsprechen. Gleichzeitig muss die vorhandene Tankanlage auf jeden Fall technisch an die neue Ölheizung angepasst werden. Bei dieser Anpassung kann es sich um eine wesentliche technische Änderung handeln, die anschließend von einem Sachverständigen überprüft werden muss. Allerdings ist die Gefahr groß, dass die alte Tankanlage eine solche Über-prüfung “nicht übersteht”…Und der Verbraucher müsste dann doch noch in eine neue Tankanlage investieren und hätte zum zweiten Mal zu Hause eine Baustellen-Situation. Das kann man sich leicht ersparen, in dem man Tankanlage und Ölheizung in einem Schritt austauscht.
Frage 2:
Können Sie als Sachverständiger ein paar Tipps für eine neue Tankanlage geben? Oder was zeichnet moderne Tanks besonders aus?
Grundsätzlich hat sich die Behälter-Technologie in den letzten 15 bis 20 Jahren enorm weiterentwickelt. Beispielsweise gibt es neue Tanks nur noch doppelwandig oder mit integrierter Auffangwanne, welche mit geringem Wandabstand im Kellerraum aufgestellt werden. Die vormals gemauerte Auffangwanne kostete dagegen nicht nur viel mehr Platz im Keller, sondern konnte mit der Zeit auch undicht werden. Bei der Größe der neuen Tanks genügt es, sich am jeweiligen Jahresbedarf an Heizöl zu orientieren. Im Gegensatz zu früher sollte die neue Tankanlage dabei eher kleiner dimensioniert sein, da dank der heutigen Brennwerttechnik der Ölverbrauch viel geringer ausfällt. Ferner ist es ratsam, eine einreihige oder auch eine Eck- oder Winkelaufstellung für die Batterietanks zu wählen. Dadurch kann man erheblichen Platz im Keller einsparen. Vielleicht noch ein Wort zur Sicherheitstechnik: Jeder Tank muss einen Füllstandanzeiger haben, weshalb man alte Anlagen entsprechend nachrüsten müsste. Damit wird eine Überfüllung bei unterschiedlichen Füllständen zu 100% ausgeschlossen. Bei Batterietanksystemen benötigt nur der erste Tank einen Grenzwert-geber. Optional kann jeder weitere Tank zusätzlich mit einem Füllstandbegrenzer ausgerüstet werden.
Frage 3:
Wie und wo kann ich mich als Verbraucher denn im Vorfeld über das Marktangebot für neue Tankanlagen informieren?
Hier möchte ich gerne auf das Verbraucherportal “Sicherer Öltank” verweisen ( www.sicherer-oeltank.de). Es handelt sich hierbei um eine herstellerneutrale, aufklärende Verbraucherinformation zum Thema “Öltank”, auf der sich der Hausbesitzer aktuelle und sehr praxisbezogene Anregungen für die Investition in eine neue Tankanlage holen kann.
Frage 4:
Mit welchen Kosten muss man als Verbraucher ungefähr bei dem Austausch einer Tankanlage rechnen?
Durch meine Erfahrungen als Sachverständiger würde ich sagen, dass man für eine Anlage mit 3.000 Litern (womit auch der durchschnittliche EFH-Jahresbedarf an Heizöl gedeckt wäre) inkl. der Demontage der Altanlage zwischen 3.500,- und 5.000,- Euro ansetzen. Noch ein Ratschlag in diesem Zusammenhang: Ich würde mir auf jeden Fall von zwei bis drei regionalen Handwerksbetrieben ein Angebot zur gleichen Tankanlage machen lassen. Nur dann hat man als Verbraucher die objektive Vergleichbarkeit.
Frage 5:
Kann der “normale” Fachhandwerker die neue Tankanlage installieren oder benötigt man dafür einen Handwerker mit spezieller Qualifikation?
Jeder Heizungsbauer, der an einer Heizöltankanlage über 1.000 Litern tätig wird, muss eine zusätzliche WHG-Zertifizierung vorweisen können. Der Kunde sollte also unbedingt darauf achten, dass der Heizungsbauer bei Auftragsannahme ein solches Zertifikat vorlegen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die neue Ölheizungsanlage noch ein teures Nachspiel haben. Denn wenn der Verbraucher den Auftrag an einen nicht autorisierten Heizungsfachbetrieb vergibt, begeht dieser eine mit Bußgeldbescheid behaftete Ordnungswidrigkeit. Oder der Kunde wendet sich gleich an einen Tankschutzfachbetrieb. Da ist er immer auf der sicheren Seite.
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