Fair Play – UWG gegen Fouls im Wettbewerb

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UWG, Grundidee

Fair Play - UWG gegen Fouls im Wettbewerb
Das UWG schützt Unternehmen vor unfairen Handlungen eines Mitbewerbers (Bildquelle: pixabay)

Eines der wesentlichen Merkmale in der nicht-monopolistischen Wirtschaft ist der Wettbewerb. Und auch hier gelten bestimmte Gesetze. Eines davon ist das UWG. Doch was besagt dieses Gesetz bzw. was ist seine Grundidee? In seinem kostenlosen Schulungsvideo zur Vorbereitung zur mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) erläutert Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert genau diese Frage.

In einer Monopol-Wirtschaft beherrscht ein einziges Unternehmen einen bestimmten Markt. Dabei kann es sich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen handeln oder auch um ein staatliches. Solche Monopol-Tendenzen werden im europäischen Wirtschaftsraum jedoch mit Argusaugen beobachtet und in der Regel auch unterbunden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um einen kleinen Markt handelt oder einen großen. Typische Beispiele sind Verschmelzungen großer Unternehmen.

Gängig und typisch und auch gewollt dagegen ist das Nebeneinander von Mitbewerbern, also von Unternehmen, die in einem Wettbewerb um den Kunden stehen. Auch hier kann man sich durchaus Praktiken vorstellen, die dazu geeignet sind, einen Mitbewerber aus dem Feld zu kicken. Und genau solche unsportlichen Fouls soll das UWG verhindern.

UWG soll unfaire Wettbewerbs-Praktiken verhindern

Damit ist der Rahmen bereits abgesteckt: Es geht hier um das Wettbewerbsrecht. Das UWG ist das „Unlautere-Wettbewerbs-Gesetz“, oder, besser ausgedrückt, das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“. Es ist also wohlgemerkt kein Gesetz gegen den Wettbewerb überhaupt. Das Wort „unlauter“ ist hier sehr wichtig. Also: Wettbewerb ist okay, aber unlauter darf er nicht sein.

Doch was ist nun die Grundidee dieses Gesetzes? Die Grundidee ist: Marktteilnehmer sollen sich anständig benehmen. Marktteilnehmer, vor allem Unternehmen, dürfen ihre Produkte anbieten, dürfen auch in Wettbewerb treten mit anderen, dürfen den andern auch irgendwie übertreffen oder unterbieten, aber das alles anständig. Und „anständig“ heißt hier: Unlautere, man könnte auch sagen: unfaire Handlungen vermeiden.
In § 4 des UWG gibt es eine Menge Beispiele dafür, was solche unlauteren Handlungen sind. Zu beachten ist dabei aber, dass der § 4 immer nur im Zusammenhang mit dem § 3 gilt. Der § 4 gibt die Beispiele zum § 3. In $ 3 steht, dass man keine unlauteren Handlungen begehen soll, und der § 4 bietet dann die Beispiele.

Wer als Unternehmer oder auch als angehender Betriebswirt/in (IHK) dann noch eine genauere Vorstellung entwickeln möchte, was „unlautere Handlungen“ sein können, sollte einfach einmal reinschauen in dieses sehr kurze und sehr übersichtliche Gesetz, weil es dort entsprechende Beispiele gibt.

Das komplette, kostenlose Video “ UWG, Grundidee“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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