Wissenswertes rund um den Reisepass – Verbraucherinformation der ERV

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Wissenswertes rund um den Reisepass - Verbraucherinformation der ERV
Vor allem für Fernreisen benötigen Urlauber einen Reisepass.
Quelle: ERGO Group

Bald starten die Sommerferien und damit die Hauptreisezeit. Ob Karibik, Malediven, Thailand oder USA – der Reisepass muss mit. Aber ist er auch für Schweden nötig oder die Türkei? Wo können ihn Urlauber beantragen und was brauchen sie dazu? Was gilt für Kinder? Und was tun, wenn der Pass verloren geht – schlimmstenfalls im Reiseland? Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung, kennt die Antworten.

Wann ist ein Reisepass nötig?

Mit der Urlaubsplanung und der Buchung startet die Vorfreude auf die sommerliche Auszeit. Vor lauter Euphorie vergessen viele die Frage nach den Einreisebestimmungen. Während in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums der Personalausweis ausreicht, ist für Reisen in andere Staaten grundsätzlich ein Reisepass erforderlich. Einige wenige Ausnahmen gibt es allerdings: Für Reisen in die Türkei, nach Mazedonien oder Serbien beispielsweise ist kein Reisepass notwendig. „Allerdings ist bei einer Einreise mit Personalausweis die Aufenthaltsdauer zum Teil beschränkt. In der Türkei etwa sind mit Personalausweis nur maximal 90 Tage erlaubt“, weiß Birgit Dreyer.

Reisepass beantragen – wo und wie?

Um einen Reisepass auszustellen, benötigen die Behörden ungefähr drei bis vier Wochen. Daher ist es ratsam, frühzeitig beim Einwohnermeldeamt oder beim Bürgeramt den entsprechenden Antrag zu stellen. Dafür sind dann der Personalausweis oder der alte Reisepass sowie ein biometrisches Passbild notwendig. „Wer seinen Urlaub kurzfristig bucht oder sich nicht rechtzeitig um den Reisepass gekümmert hat, kann sein Dokument auch per Expressversand innerhalb von drei bis vier Werktagen bekommen – allerdings ist dies etwas teurer“, so die Reiseexpertin.

Besonderheiten bei Kindern

Nicht nur die Erwachsenen freuen sich auf Erholung, auch Kinder können die geplante Reise meist kaum erwarten. Um mit ihren Sprösslingen die Welt zu erkunden, müssen Eltern seit 2012 für ihre Kinder – auch bereits für Babys – einen Kinderreisepass beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Reise innerhalb der EU stattfindet oder ob es sich um eine Fernreise handelt. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann für Reisen außerhalb der EU beziehungsweise des Schengen-Raums ein richtiger Reisepass nötig, ansonsten reicht ein Personalausweis aus. Um den Kinderreisepass zu beantragen, müssen Eltern gemeinsam mit ihrem Nachwuchs sowie einer Geburtsurkunde oder altem Ausweisdokument, Passfoto und den Ausweisen der beiden Eltern zum Einwohnermeldeamt gehen. Kann nur ein Elternteil bei der Antragstellung dabei sein, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des fehlenden Teils notwendig. Der Kinderreisepass ist dann für sechs Jahre gültig. Läuft er vor dem 12. Geburtstag ab, können die Eltern den Kinderreisepass noch verlängern beziehungsweise aktualisieren. Eine Aktualisierung ist dann notwendig, wenn das Kind auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig identifizierbar ist. Zudem gelten zum Beispiel bei Reisen in die USA Sonderregelungen. „Kinder benötigen dann entweder ein zusätzliches Visum zum Kinderreisepass oder einen ePass“, erklärt die Expertin der ERV. Der elektronische Reisepass (ePass) enthält in seinem Deckel einen Chip, auf dem die persönlichen Daten, das Bild sowie zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert sind. Darüber hinaus gilt bei Reisen: Benötigen Erwachsene ein Visum, etwa für Sri Lanka, benötigen Kinder ebenfalls eines. Auch für den Fall, dass das Kind mit nur einem Elternteil oder alleine mit einer Organisation verreist, hat die Reiseexpertin einen Tipp: „Um keine Probleme bei der Einreise zu bekommen, sollten Weltentdecker unter 18 eine Einverständniserklärung der Eltern dabei haben – oder des fehlenden Elternteils.“ Generell ist es empfehlenswert, sich vor der Reise über die Vorschriften im Zielland zu informieren, um Komplikationen zu vermeiden.

Reisepass abgelaufen

Der Schock ist groß, wenn Reisende am Flughafen feststellen, dass sie ihren Reisepass vergessen haben oder er abgelaufen ist. „Wer seinen Pass vergessen hat, kann sich an das Flughafenbüro der Bundespolizei wenden. Diese stellt für die geplante Reise einen Reiseausweis aus, den jedoch nur EU-Länder und einige wenige andere Länder, zum Beispiel die Schweiz, anerkennen“, weiß Dreyer. Ob der Reiseausweis im Zielland gültig ist, prüft die Bundespolizei vorab. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass Betroffene ihre Identität nachweisen können – ein Führerschein reicht dafür nicht aus. Bei exotischeren Reisezielen, wie den Malediven oder der Dominikanischen Republik, ist mindestens ein vorläufiger Reisepass nötig. Den können Reisende nur während der Öffnungszeiten der nächstgelegenen Pass- oder Ausweisbehörde beantragen. Wo diese liegt und wie sie dahin kommen, erfahren sie bei der Bundespolizei. Die Erstellung eines vorläufigen Reisepasses setzt voraus, dass die Beantragung eines regulären Passes nicht mehr möglich war. Um dies zu prüfen, kann die Passbehörde die Reiseunterlagen verlangen. Zudem benötigen die Antragsteller ein biometrisches Passfoto, das sie meist direkt vor Ort bei der Behörde in einem Passbildautomaten bekommen können. Ob das Zielland einen vorläufigen Reisepass akzeptiert, können Urlauber noch am Flughafen zum Beispiel über ihr Handy auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren.

Der Reisepass ist weg

Geht das Dokument im Urlaub verloren oder wird gestohlen, ist die gute Laune schnell dahin. „Egal ob gestohlen oder verloren – den Verlust des Passes müssen Betroffene umgehend bei der nächsten Polizeistation melden“, weiß die Reiseexpertin. Es ist ratsam, sich eine Kopie der Verlustmeldung geben zu lassen, um leichter einen Ersatz beantragen zu können. In einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat erhalten Reisende dann einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland. Allerdings gibt es Länder, die für die Ausreise einen entsprechenden Einreisestempel fordern, der als Nachweis für eine legale Einreise dient. In diesem Fall ist ein Ausreisevisum des Reiselandes nötig, welches Betroffene ebenfalls bei der Auslandsvertretung erhalten. Dreyer rät zudem, auf jede Reise eine Kopie des Reisepasses mitzunehmen. Das spart im Fall der Fälle viel Zeit. In solchen oder anderen Notfällen hilft die ERV travel & care App, die für Jahresversicherungs-Kunden kostenlos ist. Sie zeigt beispielsweise, wo sich die nächste Botschaft befindet – inklusive Kontaktdaten und Anfahrtswege und enthält einen Dokumentensafe, um digitale Kopien der Reisedokumente zu speichern.
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Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Reiseversicherung finden Sie unter www.erv.de. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.

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Über die ERV
Die ERV (Europäische Reiseversicherung) versteht sich über ihre Kompetenz als Reiseversicherer hinaus als innovatives Dienstleistungsunternehmen. Die ERV hat über 100 Jahre Reiseschutz-Geschichte geschrieben und ist Marktführer unter den Reiseversicherern in Deutschland. Als einer der führenden Anbieter in Europa ist sie heute in über 20 Ländern vertreten. Mit ihrem internationalen Netzwerk sorgt die ERV dafür, dass ihre Kunden vor, während und nach einer Reise optimal betreut werden.
Die ERV ist der Spezialist für Reiseschutz der ERGO und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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