Die 11 häufigsten gestellten Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und Pflege daheim und Ihre Antworten

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24h-Pflege:Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Die 11 häufigsten gestellten Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und Pflege daheim und Ihre Antworten
Jacura 24 Stunden Pflege Agentur

1.) Welche Leistungen übernimmt eine 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die 24-Stunden-Betreuungskraft wohnt mit Ihnen gemeinsam im Haus/ in der Wohnung. So ist die Betreuungskraft sozusagen jederzeit für Sie erreichbar.

Die Betreuungskraft übernimmt alle anfallenden Tätigkeiten im Haushalt sowie alle erforderlichen Pflegeleistungen. Im Vorfeld wird eine genaue Bedarfsanalyse durchgeführt. So weiß die 24-Stunde-Betreuungskraft genau welche Tätigkeiten anfallen.

Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen Betreuungskräfte vermitteln, die einen Abschluss zur examinierten Pflegefachkraft vorweisen können.

Empfehlenswert ist eine Zusammenarbeit mit einem ambulanten Pflegedienst; besonders zur Übernahme der medizinischen Tätigkeiten (z.B. Insulininjektionen und Tabletten stellen).

2.) Wie wird eine 24-Stunden-Betreuungskraft untergebracht?

Um die Privatsphäre der 24-Stunden-Betreuungskraft gewährleisten zu können, sollte ein Zimmer sowie ein Badezimmer (zur Mitbenutzung) zur Verfügung stehen. Ausreichende Erholungsmöglichkeiten und Freizeit für die Betreuungskraft muss gewährleistet sein.

Um den Kontakt zu der Familie in der Heimat aufrechterhalten zu können, bietet es sich an der Betreuungskraft die Möglichkeit von Telefonaten zu geben (1 – 2 mal wöchentlich). Durch eine Telefonflatrate oder eine Call-by-Call-Vorwahl können die Kosten hierfür sehr gering gehalten werden (ca. 5€/Monat).

3.) Welche Arbeitszeiten haben 24-Stunden-Betreuungskräfte?

Die individuelle Arbeitszeit können Sie mit der Betreuungskraft absprechen. Selbstverständlich müssen ausreichend Pausen- und Erholungszeiten sichergestellt werden. Es wird allgemeinhin von einer 24 Stunden Pflege gesprochen, jedoch sind die Betreuungskräfte tatsächlich nicht rund um die Uhr im Einsatz.

Als Vorteil anzusehen ist es, dass die 24-Stunden-Betreuungskraft immer in unmittelbarer Nähe der pflegebedürftigen Person ist, und so in der Regel rufbereit ist (bspw. im Notfall).

4.) Was ist bezüglich der Sprachkenntnisse der 24-Stunden-Betreuungskräfte zu beachten?

Die Kommunikation zwischen der pflegebedürftigen Person und der 24-Stunden-Betreuungskraft ist sehr wichtig.

Wir achten daher darauf, dass wir nur Betreuungskräfte vermitteln, die mindestens Grundkenntnisse in der deutschen Sprache vorweisen können.

Die Betreuungskräfte werden in ihrem Bewerbungsverfahren hinsichtlich der Deutschkenntnisse überprüft und in verschiedene Kategorien eingestuft.

Nicht immer ist es notwendig, dass eine Betreuungskraft gute Deutschkenntnisse vorweisen kann. Häufig ist es auch wichtiger, dass die Betreuungskraft gute pflegerische Kenntnisse und Erfahrungen mit einem bestimmten Krankheitsbild hat.

Die Auswahl der erforderlichen Sprachkenntnisse ist individuell zu treffen. Wir beraten Sie gerne hierzu.

5.) Welche Kosten entstehen bei dem Einsatz einer 24-Stunden-Betreuungskraft?

Die anfallenden Kosten für den Einsatz einer 24-Stunden-Betreuungskraft werden individuell bestimmt.

Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:

Die Sprachkenntnisse der 24-Stunden-Betreuungskraft
Die persönliche, fachliche und berufliche Qualifikation der 24-Stunden-Betreuungskraft
Die individuellen Pflegestufe der pflegebedürftigen Person
Der tatsächliche Arbeitsaufwand.

Deutsche Pflegekräfte kosten ca. 2.700€ – 5.600€ monatlich.
Für eine 24-Stunden-Betreuungskraft aus Osteuropa fallen ca. 1.900€ – 2.500€ monatlich an.

6.) Sind die 24-Stunden-Betreuungskräfte krankenversichert? Ist die Beschäftigung einer Betreuungskraft aus Osteuropa legal?

Es ist zu beachten, dass die jeweilige 24-Stunden-Betreuungskraft sozialversicherungspflichtig bei einem polnischen Partnerunternehmen angestellt ist.

Den Nachweis hierüber liefert die A1-Bescheinigung.

Es kommt immer wieder vor, dass Betreuungskräfte aus Osteuropa diesen Nachweis nicht erbringen können. Ein Hinweis auf eine nicht-sozialversicherungspflichtige und somit illegale Tätigkeit sind deutlich geringere Preise.

Bei einer Beschäftigung einer nicht-sozialversicherungspflichtig angestellten Betreuungskraft können erhebliche Folgen, wie z.B. Bußgeld, Haftstrafe und das Nachzahlen von Sozialabgaben, entstehen.

Alle von uns vermittelten 24-Stunden-Betreuungskräfte sind legal bei einem unserer Partnerunternehmen angestellt. Die Sozialabgaben werden entsprechend abgeführt.

7.) Habe ich die Garantie, dass die 24-Stunden-Betreuung funktioniert?
Eine solche Garantie kann Ihnen leider niemand geben.

Wir geben Ihnen jedoch die Garantie, dass wir jederzeit bemüht sind, eine Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechende Betreuungskraft auszuwählen. Wir sind jederzeit Ihr Ansprechpartner, wenn eine Unzufriedenheit auftreten sollte.

Durch eine genaue Bedarfsanalyse im Vorfeld kann der reibungslose Ablauf vor Betreuungsbeginn optimiert werden.

Ebenfalls können Sie durch das Beachten folgender Punkte das Zusammenleben und-arbeiten mit der 24-Stunden-Betreuungskraft erfolgreich beeinflussen:

Geben Sie der Betreuungskraft, die Möglichkeit ihre Privatsphäre zu haben
Ermöglichen Sie der Betreuungskraft den Kontakt zu der Familie aufrecht zu erhalten, z.B. durch Telefonate
Behandeln Sie die Betreuungskraft stets respektvoll
Weisen Sie die Betreuungskraft gerade zu Beginn der Tätigkeit und die häuslichen Gegebenheiten und die zu erfüllenden Tätigkeiten ein.

8.) Wie lange bleibt eine 24-Stunden-Betreuungskraft im Einsatz?
Eine 24-Stunden-Betreuungskraft bleibt in der Regel 2 Monate bei Ihnen im Einsatz. Nach dieser Zeit findet ein Wechsel der Betreuungskräfte statt. Die Pflegerin wird von der nachfolgenden Pflegerin abgelöst. Bei jedem Wechsel findet zwischen den beiden Kräften eine Übergabe statt, so dass die weitere Versorgung gewährleistet ist. Hierzu sind meist beide Betreuungskräfte einen Tag gemeinsam anwesend (es findet jedoch keine doppelte Berechnung statt).

Die Pflegerinnen reisen entweder mit einem Minibus direkt zu Ihnen an bzw. ab oder werden am nächsten größeren Bahnhof/Busbahnhof abgeholt.

Sollten alle beteiligten Personen damit einverstanden sein, so wechseln sich 2 feste Betreuungskräfte mit ihren Einsätzen bei Ihnen ab. Hier besteht der Vorteil, dass die Betreuungskräfte und die pflegebedürftige Person sich gegenseitig kennen und die Arbeitsabläufe eingespielt sind.

Aus folgenden Gründen ist ein Wechsel der Betreuungskräfte nach 2 Monaten sinnvoll:

Die Betreuungskraft kann sich nach dem Einsatz erholen
Die Betreuungskräfte haben häufig Familie im Heimatland
Die Motivation für den nächsten Einsatz steigt deutlich an.

9.) Kann das Pflegepersonal ausgewählt werden?

Die Auswahl der für Sie passenden Betreuungskraft ist sehr wichtig für das Funktionieren des Einsatzes bei Ihnen.

Wir wählen gemeinsam mit unseren Partnerunternehmen nach den gewünschten Kriterien die Betreuungskräfte aus. Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, schlagen wir ihnen diese Betreuungskraft vor.

Sollte es vorkommen, dass Sie mit den von uns vorgeschlagenen Betreuungskräften nicht einverstanden sind, so werden wir Ihnen selbstverständlich weitere Angebote unterbreiten, bis Sie zufrieden sind.

10.) Ist eine Kostenerstattung durch die Pflegekasse möglich?

Da ausländische Pflege- und Betreuungsdienste keine Kooperationsverträge mit den deutschen Pflegekassen haben, wird die 24-Stunden-Betreuung durch osteuropäische Kräfte nicht von der Pflegekasse übernommen. Aus Sicht der Pflegekassen wird die von uns vermittelte Tätigkeit so gewertet, als ob Sie die Pflege selbst durchführen.

Sie haben aber die Möglichkeit, das Pflegegeld (Geld für selbstbeschaffene Pflege) zu beantragen.

11.) Wie ist der Ablauf der Zusammenarbeit mit uns?

Sie kontaktieren uns telefonisch oder füllen auf unserer Homepage online den Fragebogen aus.Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Sind Sie einverstanden, wählen wir gemeinsam mit unseren polnischen Partneragenturen geeignete Betreuungskräfte für Sie aus und unterbreiten Ihnen die Vorschläge
Sie entscheiden sich für die Zusammenarbeit mit uns und der ausgewählten Betreuungskraft (vorher entstehen keinerlei Kosten für Sie)

Der Dienstleitungsvertrag, in dem Beginn und Dauer der Tätigkeit sowie die anfallenden Kosten festgehalten sind, wird unterschrieben

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffen, Ihre Fragen sind beantwortet. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unverbindlich! Wir freuen uns über den Austausch mit Ihnen.

Jacura ist eine Vermittlungsagentur für 24h-Betreuung, die professionelle Beratung im Rahmen der Vermittlung einer 24h-Betreuungskraft für die häusliche Seniorenbetreuung anbietet. Gegründet wurde die Agentur durch erfahrene Pflege-Experten, unter anderem durch die examinierte Altenpflegerin und Pflegedienstleiterin Katja Holsing.

Firmenkontakt
Jacura UG (haftungsbeschränkt)
Katja Holsing
Tichelbrink 31
32584 Löhne
05731
8660280
info@jacura.de
http://www.jacura.de

Pressekontakt
Dirk Lickschat Digital Vertriebs- und Marketingberatung
Dirk Lickschat
Am Bach 35
33829 Borgholzhausen
05425-6090572
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