Zwanzig Jahre liberalisierte Energiemärkte

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Größere Spielräume und Pflicht zur Wachsamkeit

Zwanzig Jahre liberalisierte Energiemärkte
Foto: Fotolia / cirquedesprit (No. 6046)

sup.- Freier Wechsel des Anbieters oder des Tarifs für Strom- und Gaskunden: Was hierzulande bis vor 20 Jahren unmöglich war, ist seitdem Schritt für Schritt bundesdeutsche Realität geworden. 1998 trat das “Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts” in Kraft und hat den Weg für eine Liberalisierung der Energiemärkte freigemacht. Zunächst galt die Option des Anbieterwechsels nur für den Strombezug, während die echte Öffnung der Gasnetze dann mit knapp zehnjähriger Verspätung erfolgte. Heute hat der Verbraucher zumindest theoretisch die Möglichkeit, seinen Vertragspartner zur Energieversorgung aus einer breiten Palette von Anbietern auszuwählen und nach der vereinbarten Laufzeit erneut zu wechseln. Auch auf das Energiemanagement von Unternehmen hat diese Option Auswirkungen: Preisvergleiche, die Ausschreibung von Energielieferungen oder das Aushandeln von Sonderkonditionen vergrößern die Spielräume der betrieblichen Kalkulation.

Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass die staatliche Regulierung der Energiemärkte einen echten Wettbewerb in Deutschland noch immer erheblich einschränkt. Außerdem verlangen die neuen Freiheiten vom Verbraucher erhöhte Wachsamkeit, da die Marktöffnung neben seriösen Versorgungsunternehmen leider auch schwarze Schafe anlockt. Eine Erkenntnis, die zahlreiche private Verbraucher mit dem Verlust ihrer Vorkasse für vermeintlich günstigen Strom bezahlt haben, weil die Anbieter Insolvenz anmelden mussten. Ein automatisches Spar-Modell ist das neue Energiewirtschaftsrecht also nicht. Und einen wirklich problemlosen, jederzeit vollziehbaren Wechsel des Lieferanten, wie er z. B. für Heizölkunden nicht erst seit 20 Jahren selbstverständlich ist, lässt die Versorgung über Strom- oder Gasleitungen ohnehin nicht zu. Bei der netzunabhängigen Versorgung per Tankwagen gibt es natürlich auch schwarze Schafe. Aber hier verfügt der Käufer mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel über ein wirksames Verbraucherschutzinstrument, das die Auswahl eines zuverlässigen, regelmäßig überprüften Lieferanten erleichtert. Das Gütezeichen dient als Qualitätskennzeichnung, um Kunden vor mangelhafter Produktgüte, fehlerhaften bzw. manipulierten Messgeräten oder vor undurchsichtiger Preisgestaltung zu schützen. Alle Händler, die den strengen Prüfbestimmungen für das Gütezeichen gerecht werden, lassen sich bundesweit unter www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.

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Redaktion Andreas Uebbing

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