Schweizer Privatbank kauft White Label-Software von GoverMedia Plus

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Kern der Vereinbarung sind die Entwicklung und der Verkauf einer urheberrechtlich geschützten ,White Label‘-Messaging-Plattform für die interne Kommunikation der Bank.

BildGoverMedia Plus Canada Corp. (ISIN: CA3836541001 / CSE: MPLS) entwickelt Softwarelösung für eine renommierte Schweizer Privatbank, wobei die nicht näher genannte traditionsreiche Bank mit Sitz in Genf ihren Schwerpunkt im Asset- und Vermögensmanagement hat.

Kern der Vereinbarung sind die Entwicklung und der Verkauf einer urheberrechtlich geschützten ,White Label‘-Messaging-Plattform für die interne Kommunikation der Bank. Die komplett an die Kundenbedürfnisse angepasste Software basiert auf GoverMedias ,MFLY+‘-Plattform, welche bereits aus dem GM+-Ökosystem bekannt ist und viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Messengern bietet. So sind neben Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und digitalen Unterschriften auch Bitcoin-Transaktionen innerhalb des Messengers möglich. Da die Server und Kodierungsschlüssel auf das Bankwesen ausgerichtet sind, kann die Lösung auch in anderen Bankinstituten eingesetzt werden.

Das Team von GoverMedia hat die Softwareentwicklung für die interne Messaging-Plattform der Bank bereits begonnen. Die Übergabe der endgültigen Softwarelösung ist bereits für das dritte Quartal dieses Jahr vorgesehen. Neben einer Softwareentwicklungsgebühr sind in der Geschäftsvereinbarung noch Gebühren für Wartung und technischen Support enthalten. Diese ,ungeplanten‘ Einnahmen werden somit auch zur Erreichung der Umsatzziele im laufenden Geschäftsjahr beitragen.

„Nach Monaten unermüdlichen Einsatzes freuen wir uns, diese Partnerschaft im Finanzzentrum der Schweiz bekannt geben zu können.“ sagte Leonid Afanasyev, Gründer und Direktor von GoverMedia Plus voller Stolz. „Dank unserer jahrelangen beruflichen Beziehungen zu der Bank ist es uns gelungen, eine maß geschneiderte Lösung zu entwickeln, die den Bedürfnissen dieser Finanzinstitution genau entspricht.“ Diese Lösung sei zudem exakt auf die Technologieinfrastruktur des Schweizer Bankenwesens ausgerichtet und könne deshalb auch ganz einfach auf andere Banken übertragen werden. Daher sei man zuversichtlich, dass diese Vereinbarung erst eine Grundlage für weitere Kooperationen mit Schweizer Banken bilde, so Herr Afanasyev abschließend.

Viele Grüße
Ihr
Jörg Schulte

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien, noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung.

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