Massen-Rücktritt von einer Prüfung:

WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt (genannt Doc Holiday)

Massen-Rücktritt von einer Prüfung:

Massen-Rücktritt von einer Prüfung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Arzt (genannt Doc Holiday), der viele – inhaltlich gleiche – Atteste ausgestellt hat

Bei einer Klausur im Fach Finanzwissenschaften an der Universität Hohenheim (bei Stuttgart) verließen 48 Studenten den Hörsaal und legten inhaltlich übereinstimmende Atteste desselben Arztes vor, in denen er den Studierenden jeweils “Kopfschmerzen in Kombination mit Sehstörungen oder Übelkeit und Erbrechen” bescheinigte.

Nun wird gegen ihn ermittelt und seine Praxis durchsucht. Er soll bis zu 145 falsche Krankschreibungen ausgestellt haben.

Die Universität Hohenheim forderte nach dem Rücktritt Stellungnahmen der Studierenden an und erkannte die Mehrheit der Prüfungsrücktritte nicht an: Die Universität entschied, 33 der 37 fristgerecht eingereichten Prüfungsrücktritte nicht anzuerkennen. 4 Prüfungsabbrecher können noch darauf hoffen, dass sie doch noch als prüfungsunfähig eingestuft werden. Bei 11 anderen wird das Attest nicht anerkannt, weil sie es erst einen Tag später, und damit nicht fristgerecht, abgegeben haben: Die Prüfungsordnungen verlangen grundsätzlich die “unverzügliche” Vorlage eines Attests. Unverzüglich bedeutet: “Ohne schuldhaftes Zögern”

Für 3 Studenten bedeutete das die endgültige Exmatrikulation aus dem Studiengang. Für sie war es der dritte und letzte Prüfungsversuch.

Unser langjährig im Prüfungsrecht tätiger Kollege, Herr Rechtsanwalt Joachim Drinhaus, berät Sie gerne, wenn Sie erwägen, von einer Prüfung vor deren Beginn – zurückzutreten.

Rechtsanwälte
45 Jahre Kompetenz in Studienplatzklagen
Wir vertreten Sie Bundesweit!

Firmenkontakt
Kanzlei Dr. Brehm & Brehm-Kaiser
Alexandra Brehm-Kaiser
Steinmetzstrasse 9
65931 Frankfurt am Main
0693700000
06937000079
kanzlei@ra.brehm.de
http://www.studienplatzklage-brehm.de

Pressekontakt
Kanzlei Dr. Brehm & Brehm-Kaiser
Esther Brehm
Steinmetzstrasse 9
65931 Frankfurt am Main
0693700000
06937000079
esther.brehm@studienplatzklage-brehm.de
http://www.studienplatzklage-brehm.de

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: