So können Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen

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ARAG Experten geben Tipps, wie man als Führerscheinneuling Beiträge sparen kann

So können Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung sparen

Weit über 1.000 Euro kann eine Kfz-Versicherung kosten, wenn Fahranfänger das erste eigene Auto versichern müssen. Grund ist die Einstufung in niedrige Schadenfreiheitsklassen 0, M oder S, in denen hohe Beitragssätze gelten. Um in günstigere SFK zu gelangen, dauert es mindestens drei Jahre, in denen kein selbstverschuldeter Unfall gebaut worden sein darf. Neben einem günstigen Versicherungstarif kommt es also darauf an, eine möglichst gute SFK für den Tarif zu bekommen.

Zweitwagenregelung
Bei dieser Regelung wird das Fahrzeug eines Fahranfängers als Zweitwagen über einen erfahrenen Autofahrer in dessen günstigeren Schadenfreiheitklasse mitversichert. Die ARAG Experten raten allerdings zu einem genauen Blick in den Vertrag: Manche Versicherer stufen bei einem Unfall mit dem Zweitwagen auch den Schadenfreiheitsrabatt des Erstwagens zurück, so dass der Beitrag auch für dieses Fahrzeug erhöht wird. Eine andere Hürde für Zweitwagen kann das Alter des Fahrers sein. Bei manchen Versicherungen muss der Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein. Zudem sollten Fahrneulinge darauf achten, dass sie als Zweitwagenfahrer einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, der später auf eine eigene Versicherung übertragen werden kann. Übrigens: Das Erstfahrzeug muss kein Pkw sein. Auch ein Wohnmobil oder ein Zweirad gelten als Erstfahrzeug.

Anzahl der Fahrer entscheidend
Echtes Sparpotenzial liegt auch in der Anzahl der Fahrer. Viele Anbieter bieten besonders günstige Tarife an, wenn der Fahrerkreis möglichst klein gehalten wird. Vom Schummeln raten die ARAG Experten unbedingt ab: Bewegt eine andere, nicht eingetragene Person den Wagen und verschuldet einen Unfall, kann die Versicherung die Beträge nachträglich zurückfordern und zusätzlich eine Vertragsstrafe erheben, die so hoch sein kann wie ein ganzer Jahresbeitrag. Die Anzahl der Fahrer ist auch für den Erstwagen relevant: Sobald der Nachwuchs ein eigenes Fahrzeug fährt, sollte er aus dem Fahrerkreis für den Erstwagen ausgeschlossen werden, denn viele Tarife sind günstiger, wenn nur Fahrer über 25 Jahren eingetragen sind.

Opas SFK übernehmen
Fahranfänger können sparen, in dem sie alte Schadenfreiheitsklassen von Familienmitgliedern übernehmen. Dabei können so viele Jahre übertragen werden, wie der Fahranfänger einen Führerschein hat. Besitzt er beispielsweise drei Jahre seine Fahrerlaubnis, wird maximal die SF-Klasse 3 übertragen. Das entspricht einem Beitragssatz von 51 – 58 Prozent. Restliche Schadenfreiheitsrabatte darüber hinaus verfallen. Und die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Rabatt-Spender ihre SF-Klasse endgültig verlieren. Sollte Opa also später überlegen, doch wieder hinters Lenkrad zu steigen, fängt er mit einer niedrigen SF-Klasse an.

Hände weg vom Traumauto
Mercedes AMG, Audi Q7, VW Polo – Fahrzeuge werden je nach Schadens- und Unfallbilanz in so genannte Typklassen eingeteilt. Je höher diese Klasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. Grundsätzlich gilt: Kleinwagen mit weniger PS unter der Motorhaube sind in der Regel günstiger in der Versicherung als Fahrzeuge mit großen Motoren. Daher raten die ARAG Experten Fahranfängern, zunächst einmal auf ihren Traumwagen zu verzichten. Zumindest solange, bis sie eine günstigere SF-Klasse erreicht haben.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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