Dr. Heerma (FRH) ist Sachwalter im Insolvenzverfahren der Elsflether Werft AG

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Vorläufiger Gläubigerausschuss begrüßt Eigenverwaltung

Im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Elsflether Werft AG hat der vorläufige Gläubigerausschuss am heutigen Freitag, dem 22.02.2019, einhellig die vorläufige Eigenverwaltung und die Bestellung von Dr. Hendrik Heerma als vorläufigen Sachwalter begrüßt. Dr. Heerma gilt in Fachkreisen als Spezialist für die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in der maritimen Industrie. „In der engen Kooperation mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss sehen wir eine berechenbare Basis für die Fortführung des Unternehmens“, sagte er.

Dem vorläufigen Gläubigerausschuss gehören Vertreter der Gläubiger, der Arbeitnehmer und der Gewerkschaft IG Metall, der Lieferanten und der Agentur für Arbeit an. In diesem Gremium ist auch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr als wesentlicher Auftraggeber der Elsflether Werft vertreten.

Das Amtsgericht Nordenham hatte am 20.02.2019 in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elsflether Werft AG die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Dr. Hendrik Heerma zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Er ist Partner der überregionalen Sozietät FRH Fink Rinckens Heerma. Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung nach § 270 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) obliegt es dem vorläufigen Sachwalter, den Schuldner, in diesem Fall vertreten durch den Vorstand der Elsflether Werft, im Interesse der Gläubiger bei der Weiterführung der Geschäftstätigkeit zu kontrollieren.

Gemeinsam mit dem seit 31.01.2019 bestellten Vorstand der Werft Dr. Axel Birk und dem ihm beratend zur Seite stehenden Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann hat Dr. Heerma sich unmittelbar nach Insolvenzantragstellung einen ersten Überblick über die Verhältnisse vor Ort verschafft. Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten alle Möglichkeiten für eine Fortführung der Elsflether Werft auszuschöpfen.

Über FRH Rechtsanwälte – Steuerberater

Tätigkeitsschwerpunkt von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater ist die Sanierung und Insolvenzverwaltung mit einem deutlichen Fokus, restrukturierungsfähige Unternehmen fortzuführen. Die Partner verstehen sich als Unternehmer auf Zeit. Dabei haben sie immer das Ziel vor Augen, erhaltungsfähige Betriebe wieder wettbewerbsfähig zu machen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und zugleich bestmögliche Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen.

Die besondere Kompetenz liegt in der Erstellung von Insolvenzplänen, mit deren Hilfe mehrfach signifikante Quoten zugunsten der ungesicherten Gläubiger erzielt werden konnten.

Alle Partner und Mitarbeiter von FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte – Steuerberater an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach, Hamburg, Bochum, Bremen, Detmold, Erfurt und Wuppertal denken nicht nur unternehmerisch, sondern übernehmen Unternehmensverantwortung. Unter Ausschöpfung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Instrumentarien führt FRH umfassende Umstrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen durch, so dass sich bisher verlustbringende Einheiten operativ positiv entwickeln – immer im Interesse der Unternehmen und deren Gläubiger. Die Liquidation eines Betriebs betrachtet FRH erst als letzte Maßnahme. Die zur Sozietät gehörenden Insolvenzverwalter stehen in einem kooperationsverhältnis mit der unbelasteten Geschäftsführung, um so deren Markt- und sonstige Fachkompetenz zugunsten der Gläubiger zu nutzen.

Firmenkontakt
FRH Fink Rinckens Heerma Rechtsanwälte Steuerberater
Dr. Hendrik Heerma
Colonnaden 3
20354 Hamburg
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kontakt@frh-recht.de
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