23. Mai 2019: Happy Birthday Grundgesetz!

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ARAG Rechtsexperte Klingelhöfer zum 70. Jahrestag unserer Verfassung

23. Mai 2019: Happy Birthday Grundgesetz!

Am 23. Mai des Jahres 1949 wurde das Deutsche Grundgesetz verkündet. Tags darauf trat es in Kraft. Darum begehen wir jedes Jahr am 23. Mai den Tag des Grundgesetzes. In diesem Jahr wird das Grundgesetz also 70 Jahre alt. Wir gratulieren und stellen ein paar Fragen an den Rechtsexperten der ARAG, Tobias Klingelhöfer.

Herr Klingelhöfer! Was ist das Grundgesetz eigentlich?
RA Tobias Klingelhöfer: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die geltende Verfassung der Deutschen. Darin sind die Regeln und Gesetze des Staates festgehalten. Damit ist es gleichzeitig die rechtliche und die politische Grundordnung unseres Staates.

Warum heißt unsere Verfassung dann nicht Verfassung?
RA Tobias Klingelhöfer: Das ist historisch bedingt. Die Bundesrepublik und die DDR hatten ja verschiedene Verfassungen. Der Name “Grundgesetz” sollte dem vorläufigen Charakter der Verfassung der BRD Rechnung tragen. Denn es sollte seine Gültigkeit in dem Moment verlieren, in dem alle Deutschen in Ost und West in freier Entscheidung eine gemeinsame Verfassung beschließen und diese in Kraft tritt. Doch da sich das Grundgesetz bewährt hatte, wurde es mit der Wiedervereinigung 1990 zur gesamtdeutschen Verfassung und behielt seinen Namen bei.

Wer hat den Inhalt des Grundgesetzes erarbeitet und auf welcher Grundlage ist das geschehen?
RA Tobias Klingelhöfer: Um das Grundgesetz zu erarbeiten, wurden von den elf Landesparlamenten, die es damals in den drei Westzonen gab, 65 Vertreter in den sogenannten “Parlamentarischen Rat” gewählt. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer. Vier der 65 Mitglieder waren Frauen. Auf Grundlage der “Frankfurter Dokumente” der westlichen Alliierten sollte den westdeutschen Ländern ein auf demokratischen Prinzipien beruhender politischer Neuanfang ermöglicht werden. Auch der Name Parlamentarischer Rat weist auf den provisorischen Charakter hin. Eine Nationalversammlung als Verfassungsgeber fand man zu endgültig.

Das Grundgesetz ist im Gegensatz zu anderen Gesetzbüchern ja sehr dünn. Was beinhaltet es?
RA Tobias Klingelhöfer: Das Grundgesetz besteht aus 202 Artikeln, die sich in 15 Abschnitte unterteilen lassen. Der erste Abschnitt legt mit Artikel 1 bis 19 die Grundrechte fest. Der zweite Abschnitt regelt das Zusammenspiel von Bund und Ländern, der dritte behandelt den Bundestag, der vierte den Bundesrat. Daran schließt sich der Artikel 53a an, der als eigener Abschnitt gilt und den Gemeinsamen Ausschuss aus Bundestag und Bundesrat regelt. In den dann folgenden Abschnitten werden Amt und Funktion des Bundespräsidenten und der Bundesregierung geregelt. Weitere Abschnitte befassen sich mit der Bundesgesetzgebung und ihrer Ausführung, der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung.

Ist das Grundgesetz in Stein gemeißelt? Oder kann es verändert werden?
RA Tobias Klingelhöfer: Das Grundgesetz ist seit seinem Bestehen schon mehrfach geändert worden. Allerdings ist das nicht so einfach. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben ganz bewusst die Hürden dafür sehr hochgesteckt, um eine Aushebelung der Verfassung wie bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten zu verhindern. Das Grundgesetz kann nur geändert werden, wenn jeweils zwei Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates zustimmen.

Was ist die Ewigkeitsklausel?
RA Tobias Klingelhöfer: Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist der Artikel 79 Absatz 3. Darin wird festgelegt, dass die Artikel 1 bis 19 – also die Grundrechte – nicht geändert werden dürfen. Das gleiche gilt für den Artikel 20, der das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland als demokratischen, sozialen Bundesstaat zum Inhalt hat.

Welche Artikel wurden in der Vergangenheit schon geändert?
RA Tobias Klingelhöfer: Da gibt es einige sehr entscheidende Änderungen. Ich denke an die Wiederbewaffnung Deutschlands mit der Gründung der Bundeswehr 1956. Das hat unser Land doch ganz entscheidend geprägt. Genauso wie die Notstandsgesetze von 1968, die unter anderem zu den Studentenunruhen führten. Im Jahr darauf wurde mittels Grundgesetzänderung das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Ab 1990 folgten Änderungen, die notwendig waren, um die Wiedervereinigung durchzuführen. Dazu gehörte die Änderung der Präambel, so dass sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes auch auf die neuen Bundesländer erstreckt. 1992 wurde der Wiedervereinigungsartikel zum Europaartikel umfunktioniert. So wurde unsere Verfassung immer wieder an die Lebenswirklichkeit der Deutschen angepasst, ohne ihren eigentlichen Charakter zu verlieren.

Dann ist das Grundgesetz mit seinen 70 Jahren also ein junges und zeitgemäßes Gesetz.
RA Tobias Klingelhöfer: Auf jeden Fall! Oder wie der Ex-Bundestagspräsident Norbert Lammert es ausdrückte: “Das Grundgesetz ist das wichtigste Dokument unseres demokratischen Selbstverständnisses und die freiheitlichste Verfassung, die Deutschland in seiner Geschichte je hatte.”

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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