Stellungnahme Studienkreis Rundfunk u. Geschichte
Baden-Baden (19. Juni 2019). Öffentlich-rechtliche und privat-kommerzielle Fernsehprogramme der Vergangenheit sind audiovisuelles Kulturgut. Dieses historische Erbe ist daher zu sichern, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das betonte der Studienkreis Rundfunk und Geschichte auf seiner Tagung am Freitag in Baden-Baden. Die Studienkreis-Mitglieder unterstützen ausdrücklich die Bemühungen, durch Digitalisierungs-, Erschließungs- und Bereitstellungsprojekte dieses audiovisuelle Kulturgut als Public Service zur Verfügung zu stellen. Positive Beispiele aus dem europäischen Ausland sind für den Studienkreis Anreiz, dieses Problem für Deutschland mit Nachdruck zu thematisieren.
Als vorbildhaft sieht der Studienkreis u. a. das SWR-Projekt „Audiovisuelles Kulturerbe: Online-Zugang zu den Archiven“ an, durch das ab Oktober 2019 Fernseharchivbestände in der ARD-Mediathek zu finden sind. Ein weiteres positives Beispiel stellt das Projekt zur digitalen Sicherung und Erschließung des Lokal-TV-Erbes der Wendezeit in Sachsen dar, das wichtige Videoquellen aus dem deutsch-deutschen Vereinigungsprozess zugänglich machen soll.
Der allgemeine Zugang zum audiovisuellen Erbe ist ein zentraler Bestandteil der demokratischen Mediengesellschaft, da es soziale und politische Prozesse im Alltag und in der Nahwelt der Menschen abbildet. Der Studienkreis appelliert an alle Entscheidungsträger, Zugänge über Mediatheken zu ermöglichen. Dies erfordert entsprechende Ressourcen und technische Infrastruktur sowie eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen leichteren Zugang zum audio-visuellen Kulturgut im Internet.
Der Studienkreis Rundfunk und Geschichte ist eine interdisziplinäre Vereinigung, die Wissenschaftler, Forscher, Archivare und Praktiker in der Fokussierung auf die historisch-medialen Prozesse und ihre Veränderungen zusammenführt. Er existiert seit 1969 und beging jetzt den 50. Jahrestag seiner Gründung.
Kontakt
Studienkreis Rundfunk und Geschichte e.V.
Veit Scheller
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