Diesel-Skandal: Schneller mehr Geld mit Einzelklagen

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Diesel-Skandal: Schneller mehr Geld mit Einzelklagen
Selbst ist der Diesel-Fahrer: Wer direkt selbst klagt, hat gute Chancen auf eine höhere Rückzahlung (Bildquelle: @ iubel.de)

Für Diesel-Fahrer wird es ernst: Im Herbst 2019 findet die erste mündliche Verhandlung im Rahmen der Musterfeststellungsklage des vzbz (Verbraucherzentrale Bundesverband) statt. Betroffene Verbraucher erhoffen sich viel von diesem neuen Instrument, das ihnen zu ihrem Recht verhelfen soll. Doch die Musterfeststellungsklage wird überschätzt. Denn was vielen nicht klar ist: Diesel-Fahrer, die sich auf die Musterfeststellungsklage verlassen, anstatt direkt selbst gegen den Volkswagen-Konzern vorzugehen, erhalten aller Voraussicht nach deutlich weniger Geld, auf das sie auch noch länger warten müssen.

Musterrechnung von iubel.de: 9.000 Euro mehr mit der Einzelklage

Eine Beispielrechnung von iubel.de, Anbieter des ersten umfassenden Sofort-Rechtsschutzes, zeigt: Fahrer eines Diesel-PKW mit einem Kaufpreis von 30.000 Euro und einer Fahrleistung von 35.000 Kilometern könnten, wenn sie den Weg der Musterfeststellungsklage gehen, mit einer Rückzahlung von rund 17.750 Euro rechnen. Klagen sie jedoch eigenständig gegen den VW-Konzern, könnten sie sogar 26.500 Euro zurückerhalten. Ein Unterschied von fast 9.000 Euro.

Der Grund: Die Musterfeststellungsklage wird voraussichtlich ein langwieriger Prozess. Volkswagen selbst stellt sich auf eine Verfahrensdauer von vier Jahren ein. Dazu kommt, dass jeder Diesel-Fahrer nach der abgeschlossenen Musterfeststellungsklage trotzdem noch einmal selbst gegen den Konzern klagen muss. “Insgesamt kann es also bis zu fünf Jahre dauern, bis Verbraucher zu ihrem Recht kommen und Entschädigungen erhalten können”, sagt Dr. Jan Stemplewski, Rechtsanwalt und Gründer von iubel. “Die lange Verfahrensdauer belastet nicht nur die Nerven der betrogenen Kunden, sondern mindert auch ihre Rückzahlungsansprüche, da die Nutzung des PKW bislang voll angerechnet wird – auch wenn der Fahrer durch Fahrverbote erheblich eingeschränkt wird.”

Mehr als 5 Millionen Euro für über 300 Kläger: iubel.de unterstützt bei Einzelklagen

Diesel-Fahrer können wesentlich schneller zu ihrem Recht und ihrem Geld kommen, wenn sie sofort gegen den Konzern klagen. Bei einer Individualklage stehen die Chancen gut, dass das Verfahren in 6 bis 12 Monaten abgeschlossen ist. “Nach der abgeschlossenen Musterfeststellungsklage muss jeder Einzelne sowieso noch einmal selbst gegen VW klagen. Und was viele nicht wissen: Die folgende Individualklage kann selbst bei positivem Ausgang der Musterfeststellungsklage erfolglos bleiben. Unterm Strich ist die direkte Einzelklage also der bessere Weg für Verbraucher, um schnell Klarheit zu erhalten und ihre Ansprüche zügig durchzusetzen”, so Stemplewski.

Viele Verbraucher fürchten jedoch das Kostenrisiko. Hier kann der Sofort-Rechtsschutz von iubel Abhilfe schaffen: Betroffene schildern ihr Problem unkompliziert auf iubel.de. Dann wird der jeweilige Einzelfall geprüft. Ist er aussichtsreich, übernimmt iubel die Finanzierung der Einzelklage und das volle Kostenrisiko. Ist die Klage erfolgreich, erhält iubel je nach Fall eine Erfolgsbeteiligung von rund 20 Prozent. Ist sie nicht erfolgreich, trägt iubel sämtliche Kosten. Das junge Unternehmen unterstützt bereits mehr als 300 Klagen gegen VW und klagt insgesamt mehr als 5 Millionen Euro für seine Kunden ein.

Auch für Verbraucher, die sich bereits der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, steht der direkte Weg einer Einzelklage noch offen. Aber Achtung: Dafür müssen sie sich bis spätestens zum 30.09.2019 von der Musterfeststellungsklage abmelden. Dann findet die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Braunschweig statt. “Danach ist es nicht mehr möglich, sich aus dem Register auszutragen. Verbraucher sind dann quasi in der Musterfeststellungsklage gefangen”, so Stemplewski. Wer diese Frist versäumt, geht das Risiko ein, bares Geld zu verlieren.

Das Hamburger FinSurTech iubel bietet seit 2018 den ersten umfassenden Sofort-Rechtsschutz für zivilrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 1.000 Euro und schließt damit eine Lücke für Finanzierungen von Rechtsstreitigkeiten auf dem deutschen Markt. Rechtsuchende können ihr Problem unkompliziert online auf iubel.de schildern. Anhand einer datengestützten Analyse durch den eigens von iubel entwickelten Algorithmus werden die Chancen und Risiken bewertet. Ist der Fall aussichtsreich, bietet iubel die erfolgsbasierte Finanzierung des Rechtsstreits bei Übernahme des vollen Kostenrisikos an und vermittelt Kunden, die noch keinen Rechtsbeistand haben, einen Partneranwalt.
Zu den Investoren von iubel zählen etwa Business Angel Dr. Stefan Wiskemann, Top-Manager Michael Weinreich und der Seed-Finanzierer Motu Ventures. Weitere Förderer sind unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Hamburgische Investitions- und Förderbank sowie die Bucerius Law School.
Weitere Informationen finden Sie unter www.iubel.de

Firmenkontakt
iubel.de
Jan Stemplewski
Falkenried 74a
20251 Hamburg
040 69632901
mail@iubel.com
https://iubel.de/

Pressekontakt
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Fabienne Fahrenholtz
Virchowstraße 65b
22767 Hamburg
04069212325
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