Die neue Rechtslage zur Barrierefreiheit schafft Klarheit über die Anforderungen und setzt machbare Fristen. Ein aktuelles Whitepaper der cit erläutert, was nun zu tun ist und wie zentrale E-Government-Plattformen bei der Umsetzung helfen können.
Dettingen/Teck, 25.06.2019 – Die cit GmbH, Spezialist für E-Government und formularbasierte Prozesse, erläutert in einem aktuellen Whitepaper fünf Gründe, warum es sinnvoll ist, für die Umsetzung der Barrierefreiheit eine zentrale Online-Plattform zu nutzen.
Im September 2018 ist die Frist für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in nationales Recht abgelaufen. Damit kommen auf die öffentliche Verwaltung und neu auch bestimmte privatrechtlich organisierte Stellen erweiterte Anforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit ihrer Online-Angebote zu.
Barrierefreiheit soll für alle Menschen die uneingeschränkte Nutzung des Web ermöglichen
Barrierefreiheit soll allen Menschen trotz ihrer – permanenten oder temporären – Behinderung die Teilhabe am politischen und kulturellen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit ermöglichen. Dabei bezieht sich Barrierefreiheit nicht nur auf Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. In der UN-Konvention ist der ungehinderte Zugang zu Information und Kommunikation – ausdrücklich auch über das Web – für Menschen mit Behinderung als grundlegendes Menschenrecht definiert. Deshalb soll Barrierefreiheit allen Menschen – unabhängig von ihrer Hardware, Software, Sprache, Kultur, ihrem Ort, ihren physischen oder kognitiven Fähigkeiten – auch die Möglichkeit geben, uneingeschränkt das Web zu nutzen.
Neue EU-Richtlinie bringt neue Anforderungen für Barrierefreiheit
Mit der neuen EU-Richtlinie ergeben sich einige neue Anforderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit im Netz. Dazu gehören eine Ausdehnung des Kreises der betroffenen Stellen, die Pflicht, eine Feedback-Funktion über die Nutzerinnen und Nutzer künftig Mängel in der Barrierefreiheit melden können einzurichten sowie die Verpflichtung, eine Erklärung online zur Verfügung zu stellen, inwiefern die eigenen Websites und mobilen Anwendungen der Richtlinie entsprechen bzw. warum ggf. noch nicht und welche alternativen Zugänge stattdessen angeboten werden. Für die Umsetzung wurden zwar weite Fristen eingeräumt, dennoch sollten die betroffenen Stellen die Herausforderung nicht unterschätzen: Teilweise werden hunderte von Angeboten zu prüfen, zu bewerten und ggf. umzustellen sein.
Zentrale Online-Plattform bietet Vorteile für E-Government-Anwendungen
Die Nutzung einer zentralen Online-Plattform anstelle einer Vielzahl einzelner Online-Angebote bietet hier entscheidende Vorteile. Zentrale Online-Plattformen bieten alle Inhalte und Transaktionsmöglichkeiten über eine einheitliche Infrastruktur an, an die im Hintergrund verschiedene Fachverfahren angeschlossen sein können. Die gesamte Kommunikation und Interaktion mit dem Nutzer erfolgt über diese zentrale Plattform, die viele Funktionen beispielsweise zur Authentifizierung, für E-Payment oder ein Nutzerpostfach einheitlich bereitstellt.
Zu den generellen Vorteilen zählt beispielsweise eine höhere Sicherheit, da eine zentrale Plattform besser und mit niedrigerem Aufwand zu schützen ist, als eine inhomogene Landschaft aus verschiedenen Online-Zugängen. Ein weiterer Vorteil ist die höhere Akzeptanz durch die Nutzer, die zu Recht erwarten, dass das gesamte Online-Angebot wie aus einem Guss mit einem einheitlichen Look-and-Feel erlebbar ist. Auch bei der Umsetzung neuer rechtlicher Vorgaben ist es von Vorteil, eine einheitliche Infrastruktur einmal und zentral anzupassen statt jedes Fachverfahren mit eigenem Online-Zugang separat.
Whitepaper erläutert, wie EU-Richtlinie einfach umgesetzt werden kann
So sprechen für die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit mit einer zentralen E-Government-Plattformen viele gute Gründe. Die fünf wichtigsten werden in einem aktuellen Whitepaper der cit ausführlich beschrieben.
„Abgesehen von der unstrittigen rechtlichen Verpflichtung bietet die Bereitstellung barrierefreier Online-Angebote erhebliches Potential“, erläutert Thilo Schuster, geschäftsführender Gesellschafter der cit GmbH und Autor des Whitepapers. „Öffentliche Stellen sollten die Änderungen der rechtlichen Anforderungen zum Anlass nehmen, ihre Online-Strategie zu prüfen und – sofern noch nicht geschehen – auf eine zentrale Online-Plattform für alle Angebote zu setzen.“
Das Whitepaper „5 Gründe für E-Government-Plattformen zur Umsetzung der Barrierefreiheit“ können Sie kostenlos per E-Mail an info@cit.de anfordern. Weitere News im Kontext von formular- und dokumentbasierter Software finden Sie hier: https://www.cit.de/presse
Mehr Informationen zu den cit-Lösungen im Bereich Formularmanagement, Fallmanagement und Antragsmanagement für die öffentliche Verwaltung erhalten Sie hier: https://www.cit.de/loesungen
Die cit GmbH ist ein führender Anbieter von flexiblen Plattformen für die Erstellung von mobilen Anwendungen, WebApps, Online-Formularen, für Formularmanagement und Formularserver, Anliegen- und Fallmanagement sowie für alle dokumentbasierten Prozesse.
Mit der innovativen Produktfamilie cit intelliForm unterstützt die cit öffentliche Auftraggeber und Unternehmen wie Banken und Versicherungen bei der webbasierten Umsetzung komplexer Antrags- und Verwaltungsabläufe im E-Government und im Kundenservice. Die assistentengestützten Formulare, mobilen Anwendungen und Formularlösungen von cit verbessern den Kundenservice, beschleunigen Prozesse und reduzieren Aufwände und Kosten.
Zu den Kunden der cit gehören viele Behörden und Institutionen im öffentlichen Bereich wie zum Beispiel die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, die Landeshauptstädte Stuttgart, Dresden und Erfurt ebenso wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Weiterhin gehören zu den Kunden namhafte Unternehmen wie der W. Kohlhammer Verlag und die DSV Service GmbH. Die Produkte von cit werden auch von innovativen Partnern wie u.a. ITEOS, der OpenLimit SignCubes AG oder der T-Systems erfolgreich eingesetzt.
Die cit GmbH wurde 1993 gegründet und hat ihren Stammsitz in Dettingen/Teck. Mehr Informationen zum Unternehmen und dem Produktportfolio finden Sie unter www.cit.de .
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