Frischgebackene Mütter: Anspruch auf Stillberatung und Stillgeld

WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
Namefruits
WERBUNG
Smartbroker
WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
freelancermap.de
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
etexter

Stillen ist gut für die Gesundheit von Mutter und Kind, es sorgt für eine ausgewogene Ernährung des Säuglings und schützt vor Krankheiten. Aus diesem Grund unterstützen die Schweizer Krankenkassen Ihre Mitglieder in Form von Stillgeld und Stillberatung.

Grundversicherung zahlt Stillberatung

Früher zahlte die Grundversicherung das Stillgeld direkt an die Mutter aus, seit dem Jahr 2000 wird es zur Finanzierung der Stillberatung verwendet. Plant eine werdende Mutter, ihr Kind zu stillen, hat sie Anspruch auf maximal drei Beratungstermine durch eine ausgebildete Fachperson. Besonders Frauen, die zum ersten Mal Mutter werden, nehmen diese Unterstützung gerne in Anspruch.

Stillgeld von der Zusatzversicherung

Was viele nicht wissen: Zahlreiche Zusatzversicherungen ergänzen das Angebot der Grundversicherung durch die Auszahlung von Stillgeld an die frischgebackene Mutter. Ob und in welcher Höhe das Stillgeld ausgezahlt wird, legen die einzelnen Versicherer selbst fest. Meist wird ein Betrag zwischen 100 und 250 Franken pro Kind ausgezahlt.

Wer bereits eine Zusatzversicherung hat, sollte beim Versicherer nachfragen, ob im Vertrag ein Anspruch auf Stillgeld festgelegt ist.

Möchte man eine Zusatzversicherung abschliessen, um Anspruch auf Stillgeld zu haben, sollte man auch die weiteren Leistungen des Tarifs genauer in Augenschein nehmen.

Stillgeld auf Antrag

Die Zusatzversicherung zahlt das Stillgeld allerdings nicht automatisch aus, dafür muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Die meisten Versicherer stellen den Versicherten dafür ein eigenes Formular zur Verfügung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Mutter ihr Kind mindestens zehn Wochen lang gestillt hat – zum Nachweis berechtigt sind Ärzte, Hebammen und Mütterberaterinnen. Um die Auszahlung zeitnah zu erhalten, sollte der Antrag auf Stillgeld zusammen mit dem Nachweis über die Stillzeit eingereicht werden.

„Frischgebackene Mütter haben Anspruch auf Stillberatung und Stillgeld“ auf 1A-Versichert.ch

Acklin und Partner ist als unabhängiger Versicherungsbroker keinem Anbieter verpflichtet. Wir kennen die Stärken und Dienstleistungen der einzelnen Gesellschaften und sind deshalb in der Lage, Ihnen für Ihre Versicherungsbedürfnisse die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Diese Unabhängigkeit erschliesst Möglichkeiten, bedeutet aber auch Verpflichtung. Mit den besten Ressourcen, Produkten und Fachleuten kommen wir dieser Verpflichtung nach – einfach, vertrauenswürdig und kompetent. Als Partner sind wir für die ganzheitliche Betreuung in Versicherungs- und Vorsorgefragen Ihr erster Ansprechpartner.

Firmenkontakt
A&P Acklin und Partner GmbH – 1A-Versichert.ch
Yves Acklin
Henauerstrasse 7
9244 Niederuzwil
+41 71 983 38 58
info@1a-versichert.ch
https://www.1a-versichert.ch

Pressekontakt
A&P Acklin und Partner GmbH – 1A-Versichert.ch
Simon Neureuter
Henauerstrasse 7
9244 Niederuzwil
+41 71 983 38 58
info@1a-versichert.ch
https://www.1a-versichert.ch

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
My Agile Privacy

Diese Website verwendet technische und Profilierungs-Cookies. 

Sie können die Cookies akzeptieren, ablehnen oder anpassen, indem Sie auf die gewünschten Schaltflächen klicken. 

Wenn Sie diese Mitteilung schließen, setzen Sie die Nutzung ohne Zustimmung fort. 

Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: