Saubere Schufa nach Insolvenz

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Eintrag über Restschuldbefreiung vorzeitig löschen lassen

Saubere Schufa nach Insolvenz
Saubere Schufa mit DSGVO

Eintrag über Restschuldbefreiung vorzeitig löschen lassen
Eine Verbraucherinsolvenz dauert lange und ist mit zahlreichen finanziellen Entbehrungen verbunden. Doch auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Insolvenz ist die Bonität noch lange nicht wiederhergestellt. Sobald der Beschluss des Amtsgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung ergangen ist, wird dies im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Da die Schufa ihren Datenbestand regelmäßig mit dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses abgleicht, taucht zeitgleich der Eintrag über die Restschuldbefreiung auch bei der Schufa auf. Vorgesehen ist, dass dieser Eintrag erst nach einem Zeitraum von drei Jahren gelöscht wird. In dieser Zeit wirkt sich dieser Eintrag derart negativ aus, dass z.B. die Aufnahme einer Finanzierung bei der Bank oder das Anmieten einer Wohnung für den Betroffenen nahezu unmöglich ist. Damit verlängert sich die Insolvenz rein faktisch auf 9 Jahre, eine vorzeitige Löschung des Eintrages über die Erteilung der Restschuldbefreiung ist laut Schufa nicht möglich.

Wieder saubere Schufa bekommen
Zutreffend ist diese Aussage der Schufa jedoch nicht. Gem. Art. 21 Abs. 1 iVm Art. 17 Abs. 1 lit. c) DSGVO ist eine vorzeitige Löschung durchaus möglich. Voraussetzung ist, dass der Betroffene Gründe darlegt, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben und das Löschungsverlangen auf allen Ebenen umfassend begründet. Das verpflichtet die Schufa, eine einzelfallbezogene Interessensabwägung durchzuführen, an deren Ende die geforderte Löschung stehen kann. Wichtig ist dabei, den Anspruch auf Löschung der Daten rechtlich umfangreich unter Einbeziehung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen Rechtsprechung und der Literatur zu begründen. Das kann ein juristischer Laie oder ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes nicht tätig ist, kaum bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist die Beauftragung eines auf die Löschung von Schufaeinträgen spezialisierten Anwalts zwingend notwendig, rät Rechtsanwalt Ginter von der bundesweit tätigen Rechtanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte aus Hamm, der bereits seit Jahren gegen die Schufa vorgeht und hierbei beachtliche Erfolge vorweisen kann.

Nur in diesem Fall haben die Betroffenen die besten Chancen, eine vorzeitige Löschung des Schufaeintrages zu erreichen.

Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm
Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Schufa
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Leonid Ginter
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering
Bundesweite Vertretung und Strafverteidigung

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