Steuerhinterziehung: Bundesregierung beschließt schärfere Regeln für Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Bundesregierung hat am 24. September die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beschlossen. Straffrei bleiben nur noch Beträge bis 25.000 Euro.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Jetzt ist es amtlich. Die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung werden deutlich verschärft. Das hat das Bundeskabinett am 24. September beschlossen. Für Steuerhinterzieher wird es ab 2015 damit noch einmal deutlich schwieriger und auch teurer mit der Selbstanzeige reinen Tisch zu machen und in die Steuerlegalität zurückzukehren.
Das Gesetz sieht vor, dass Steuerhinterziehung nur noch dann komplett straffrei bleiben kann, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bislang lag diese Grenze bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die sich je nach der Höhe der hinterzogenen Steuern staffeln. Bei hinterzogenen Steuern bis 100.000 Euro wird demnach ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig, bei Beträgen über 100.000 Euro beträgt der Strafzuschlag 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent. Zuzüglich zu den hinterzogenen Steuern müssen auch die Hinterziehungszinsen sofort beglichen werden.
Darüber hinaus wird der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verdoppelt. Unternehmen können hingegen aufatmen: Buchungsfehler sollen auch künftig nicht als Steuerhinterziehung geahndet werden, berichtet “Die Zeit” online. Die Finanzminister von Bund und Ländern hatten sich bereits im Mai dieses Jahres auf die Verschärfung der Selbstanzeige verständigt.
Derzeit greifen immer mehr reuige Steuersünder zum Mittel der Selbstanzeige. Die Zahl der Selbstanzeigen ist auch in diesem Jahr weiter gestiegen. Allerdings kann die Selbstanzeige nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, kann die Selbstanzeige auch nach hinten losgehen. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen, die jeden Fall individuell würdigen können und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie ihre Wirkung entfaltet.
Angesichts der schärferen Regeln ab 2015 sollten reuige Steuersünder nach Möglichkeit noch in diesem Jahr handeln.
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