Viele Betroffene realisieren die Situation des finanziellen Notstandes erst, wenn die ersten Pfändungen drohen. Erst in diesem Moment werden viele Hebel in Bewegung gesetzt, um die Pfändung noch abzuwehren. Manche Familien leben unter dem Existenzminimum, nur um die Schulden noch begleichen zu können. Doch dieser Zustand ist nicht nur stressig, sondern bringt gesundheitliche Probleme mit sich und wird nicht lange durchgehalten. Diese Quälerei sollten Sie zwingend vermeiden und sich mit der Situation anfreunden.
Die eigene Situation erkennen: Mit einem kleinen Gehalt kann kein großer Schuldenberg abbezahlt werden. Sind beispielsweise Kredite schon gekündigt, dann laufen jährlich mehrere Zinsen zusammen, die später auch zurückbezahlt werden müssen. Als Betroffener muss Ihnen klar sein, dass Sie nur den pfändbaren Teil des Einkommens auch für die Schuldentilgung einsetzen müssen. Berufen Sie sich auf die Pfändungsgrenzen und setzen Sie nicht jeden Cent zum Begleichen der Schulden ein. Sie brauchen Geld zum Leben und müssen die Familie unterhalten. Andernfalls handelt es sich um eine große Schuldenspirale. Treten neue Rechnungen auf, dann werden auch diese geschoben und erst später bezahlt. Somit riskieren Sie weiterhin neue Schulden.
Verbraucherinsolvenz beantragen: Stellen Sie alle laufenden Zahlungen ein und informieren Sie sich über die Verbraucherinsolvenz. Sämtliche Pfändungen werden mit dem Beginn der Verbraucherinsolvenz eingestellt und die Restschuldbefreiung folgt nach sechs Jahren. Auch wenn Ihnen ein steiniger Weg bevor liegt, Sie werden wieder mehr Luft zum Atmen und mehr Geld zum Leben haben. Es kehrt wieder mehr Ruhe ein, wenn Ihre finanzielle Situation in geregelten Bahnen verläuft. Die Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Insolvenzrecht in den Büros Eislingen, Leonberg und Tübingen unterstützen Sie gern bei diesem Schritt und zeigen Ihnen, worauf Sie in dieser schwierigen Zeit achten müssen.
Lesen Sie weiter in unserem kostenlosen Insolvenz-Blog, der voll mit Tipps ist… (http://www.sg-kanzlei.de/pfaendung-droht-tun/)
Kanzlei Rüdiger Schmidt – gemeinsam mit meinem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten unterstütze ich Sie, wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Meine Kanzlei ist Mitglied der „Vereinte Insolvenzverwalter eG“, einem Kompetenznetzwerk regional tätiger Insolvenzverwalter, und arbeitet als Mitglied des „Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ (kurz VID) nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung,GOI“. Wir sind seit 2009 nach ISO 9001:2008 zertifiziert und garantieren Ihnen damit jederzeit die hochwertige Qualität und den kundenorientierten Service, den Ihre Ausnahmesituation verlangt. Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite.
Kontakt
Kanzlei Schmidt
Herr René Brixel
Seestraße 61/1
71229 Leonberg
07152 / 93954-0
brixel@sg-kanzlei.de
http://www.sg-kanzlei.de