Mit Oma und Opa in die Ferien

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ARAG Experten geben Tipps, was es beim Urlaub mit den Großeltern zu beachten gibt

Für berufstätige Eltern können Ferien zum echten Problem werden, denn kaum ein Arbeitnehmer hat so viele Wochen im Jahr frei wie seine Kinder. Wie gut, wenn Oma und Opa sich anbieten, mit dem Nachwuchs auf Reisen zu gehen. Damit die Reise für alle Beteiligten erholsam wird und es keinen Pannen gibt, sollten einige Vorbereitungen getroffen werden.

Wichtige Unterlagen des Kindes
Neben dem Reisepass und der Krankenversicherungskarte sollten Großeltern eine Kopie vom Impfpass des Kindes mitnehmen. Da in der Regel nicht einmal Eltern ganz genau wissen, wann welche Impfung gemacht oder aufgefrischt wurde, können sie bei einem medizinischen Notfall schnell feststellen, ob der vorhandene Impfschutz ausreicht. Bekannt sein sollte Oma und Opa auch die Blutgruppe ihres Enkels sowie Allergien und Vorerkrankungen.

Vollmacht für den Fall der Fälle
Keiner denkt gerne daran, aber das Thema Unfall und Behandlung im Notfall muss vorher geregelt werden. Denn eigentlich dürfen nur die Erziehungsberechtigten über eine Behandlung entscheiden. Und anders herum: Aufgrund der Schweigepflicht darf der Arzt ohne Vollmacht den Großeltern nichts zum Gesundheitszustand der Enkel sagen. Daher raten die ARAG Experten, Großeltern eine Vollmacht mit in den Urlaub zu geben. Neben dem Hinweis, dass das Kind mit den Großeltern reisen darf, sollten darin Vor- und Nachname des Kindes, der Großeltern und Eltern sowie das Geburtsdatum des Kindes erfasst sein. Auch Nummern der Personalausweise aller Beteiligten und die Adresse sowie Telefonnummern der Eltern sollten nicht fehlen. Ebenfalls ratsam zu notieren sind Dauer und Ort der Reise.

Geht die Reise ins Ausland, kann es sinnvoll sein, die Vollmacht in die entsprechende Landessprache übersetzen zu lassen. Denn in einigen Ländern – wie zum Beispiel Großbritannien oder Griechenland – wird die Vollmacht unter Umständen bei der Einreise verlangt. Manche Staaten wollen sogar eine amtliche Beglaubigung der Vollmacht sehen. Erkundigen Sie sich daher am besten vor der Reise bei der Botschaft des Reiselandes nach den geltenden Regelungen.

So gewappnet steht den Ferien mit Oma und Opa vielleicht nur noch das Heimweh im Wege – und da wissen die Großeltern sich bestimmt zu helfen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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