Gebrauchsmuster: Die 5 häufigsten Fragen

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Gebrauchsmuster: Die 5 häufigsten Fragen
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Ihrem Gebrauchsmuster? Rufen Sie an unter 040 32 55 32 28 (Bildquelle: © Chris Schäfer / panthermedia.net)

Wie können Sie mit einem Gebrauchsmuster Ihre Erfindung schützen? Forschung, Entwicklung sowie die praxistaugliche Umsetzung neuer Ideen sind mit viel Zeit und hohem finanziellem Aufwand verbunden.

Deshalb sind Forscher und Unternehmen daran interessiert, ihre Erfindungen vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen und uneingeschränkt selbst zu vermarkten. Ein gewerbliches Schutzrecht ist hierfür ein wirksames Mittel.

In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Gebrauchsmuster.

1. Was genau ist ein Gebrauchsmuster?

Laut Definition dient das Gebrauchsmusterschutzrecht dem gewerblichen Schutz von Erfindungen. Das bedeutet, dass Sie für alle technischen „Erstmaligkeiten“ Gebrauchsmusterschutz beantragen können.

Dabei kann es sich um ein neuartiges Nahrungsmittel, einen chemischen Stoff, die Zusammensetzung eines Arzneimittels, eine Maschine oder einen innovativen Alltagsgegenstand handeln.

Eine wissenschaftliche Theorie, neuartige Spielmethoden oder eine neue Pflanzensorte können Sie hingegen nicht als Gebrauchsmuster schützen lassen.

2. Welche Voraussetzung muss die Erfindung erfüllen, um Gebrauchsmusterschutz zu erhalten?

Das Gesetzeswerk, in dem der gewerbliche Rechtsschutz detailliert geregelt ist, heißt Gebrauchsmustergesetz (GebrMG). Grundsätzlich muss eine Erfindung auf einer erfinderischen Leistung beruhen, neu und gewerblich nutzbar sein.

Als „neu“ gilt Ihre Erfindung, wenn sie nicht dem aktuellen Technikstand entspricht. Um diese Voraussetzung sicher zu erfüllen, müssen Sie alle schriftlichen Veröffentlichungen, die es weltweit zu Ihrer Neuheit gibt, beachten!

3. Wie funktioniert die Anmeldung eines Gebrauchsmusters?

Zur Gebrauchsmusteranmeldung müssen Sie beim Deutschen Patent und Markenamt, kurz DPMA, einen Antrag stellen. Dies ist in Papierform oder online möglich. Diesem Antrag fügen Sie verschiedene Anlagen, wie die genaue Beschreibung Ihrer Erfindung und gegebenenfalls eine Zeichnung oder anschauliche Skizzen bei.

Zudem müssen Sie Ihre Schutzansprüche, wie beispielsweise alle innovativen technischen Merkmale Ihrer Schöpfung, definieren. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, bestimmen genau diese Merkmale den Schutzumfang Ihres Gebrauchsmusters.

Die Mitarbeiter des DPMA prüfen Ihren Antrag. Ist dieser formell in Ordnung, tragen sie den Gebrauchsmusterschutz ein und veröffentlichen ihn.

4. Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Je nachdem, ob Sie Ihren Antrag online oder in Papierform stellen, zahlen Sie für die Anmeldung und Veröffentlichung eine Gebühr von 30 oder 40 Euro. Damit erwerben Sie eine dreijährige Schutzdauer.

Falls Sie Ihre Erfindung länger vor Fremdvermarktung schützen wollen, berechnet Ihnen das DPMA sogenannte Aufrechterhaltungsgebühren. Diese betragen:

– 210 Euro nach 3 Jahren
– 350 Euro nach 6 Jahren
– 530 Euro nach 8 Jahren

Insgesamt ist die Laufzeit eines Gebrauchsmusters auf 10 Jahre begrenzt.

Achtung: Zur Wahrung der Schutzrechtsdauer müssen Sie strikte Fristen einhalten. Erinnerungen oder Aufforderungen erhalten Sie vom Deutschen Patent und Markenamt nicht! Sofern Sie eine Frist verpassen, erlischt Ihr Schutzrecht automatisch.

5. Welche Vorteile hat ein Gebrauchsmuster gegenüber einem Patent?

1. Im Gegensatz zum Patent erfolgt keine technische Prüfung der Schutzvoraussetzungen. Deshalb verläuft das Anmeldeverfahren eines Gebrauchsmusters bedeutend schneller (drei bis vier Monate vs. zwei bis drei Jahre).
2. Aufgrund des geringeren Zeitaufwandes sind die Kosten sowie Gebühren deutlich niedriger.
3. Der Gebrauchsmusterschutz beinhaltet eine „relative Neuheitsschonfrist“. Diese beträgt sechs Monate.

Achtung: Vor allem Punkt 1 kann sich für den Gebrauchsmusterinhaber schnell vom Vorteil zum Nachteil entwickeln. Bezweifelt beispielsweise ein Konkurrent die Gültigkeit des Gebrauchsmusters, kann er ohne rechtliche Beweisführung ein Löschungsverfahren beantragen.

Wird diesem stattgegeben, steht es ihm frei, Ihre Erfindung ohne Zahlung einer Lizenzgebühr für eigene gewerbliche Zwecke zu nutzen.

Mit einem Anwalt gehen Sie auf Nummer Sicher!

Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind mit den Spielregeln des Gebrauchsmusterrechts vertraut. Sie wissen, dass die Anmeldung eines Gebrauchsmusters mehr als nur eine Maßnahme ist, um eine Erfindung kostengünstig und schnell zu schützen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Erfindung tatsächlich die Voraussetzungen eines Gebrauchsmusters erfüllt und alle schutzwürdigen Details korrekt beschrieben sind, sollten Sie vor Einreichung Ihres Antrages den Rat eines Fachanwalts einholen.

Wir können Sie bei der aufwendigen Gebrauchsmusterrecherche und sämtlichen Anmeldeformalitäten unterstützen sowie Ihre rechtliche Vertretung im Falle einer Verletzung oder eines Missbrauchs Ihrer Schutzrechte sein. Kontaktieren Sie uns dafür gerne telefonisch oder per E-Mail.

Quelle: https://kanzlei-bennek.de/gebrauchsmuster/

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5
20095 Hamburg

Telefon 040 32 55 32 28
Fax 040 32 55 32 42

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Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.

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