Insolvenz in der Corona-Krise vermeiden

WERBUNG
Allensbach University
WERBUNG
thekey.ACADEMY
WERBUNG
etexter
WERBUNG
Redenservice
WERBUNG
LoopsterPanel
WERBUNG
Gehaltsvorschuss. Sofort!
WERBUNG
Bürobedarf Blitec
WERBUNG
KREDIT.DE
WERBUNG
Become An Actor - eBook
WERBUNG
Namefruits

Insolvenz in der Corona-Krise vermeiden

Insolvenz in der Corona-Krise vermeiden

Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz in Folge der Corona-Krise bedroht ist, soll unter die Arme gegriffen werden. Dazu hat der Bundestag der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zugestimmt.

Ist ein Unternehmen insolvenzreif, d.h. zahlungsunfähig oder überschuldet, muss schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag gestellt werden. Um in Zeiten der Corona-Krise eine Flut von Insolvenzen zu vermeiden, wird nun diese Insolvenzantragspflicht gelockert. Der Bundestag hat einer vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 zugestimmt, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. März 2020.

Voraussetzung für eine Aussetzung des Insolvenzantragspflicht ist allerdings, dass die Corona-Krise ursächlich für die wirtschaftliche Krise des Unternehmens ist. Hier wird unterstellt, dass die Corona-Pandemie kausal für die Insolvenzreife ist, wenn das Unternehmen am 31.12.2019 noch zahlungsfähig war.

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht mehr in der Lage ist, Löhne, Rechnungen oder Darlehen zu zahlen. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden den gesamten Wert des Unternehmens übersteigen. In beiden Fällen ist das Unternehmen insolvenzreif und je nach Gesellschaftsform ist der Geschäftsführer oder Vorstand verpflichtet, schnellstmöglich Insolvenzantrag zu stellen. Bei einer Insolvenzverschleppung können sich die Verantwortlichen strafbar machen. Durch die Aussetzung des Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September 2020 haben die Unternehmen Zeit gewonnen, den Betrieb wieder zu konsolidieren und ggf. auch weitere staatliche Hilfsmaßnahmen oder Kredite der KfW-Bank in Anspruch zu nehmen.

Liegt Insolvenzreife vor, dürfen normalerweise auch keine weiteren Zahlungen mehr geleistet werden. Auch für solche Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife getätigt wurden, soll es nun Erleichterungen geben. So soll es dem Unternehmen auch erleichtert werden, seine Geschäftsbeziehungen aufrecht zu erhalten. Während im Normalfall auch Gläubiger einen Insolvenzantrag über ein Unternehmen stellen können, ist auch dieses Recht eingeschränkt. Ein Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn der Eröffnungsgrund vor dem 1. März 2020 lag. Die Einschränkungen der Gläubigerrechte sind zunächst auf drei Monate beschränkt, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 befristet. Sie kann allerdings ggf. bis zum 31. März 2021 verlängert werden.

Im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/restrukturierung-insolvenz/corona-und-insolvenzrecht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

pe-gateway
Author: pr-gateway

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
LoopsterPanel
My Agile Privacy
Diese Website verwendet technische und Profiling-Cookies. Durch Klicken auf "Akzeptieren" autorisieren Sie alle Profiling-Cookies . Durch Klicken auf "Ablehnen" oder das "X" werden alle Profiling-Cookies abgelehnt. Durch Klicken auf "Anpassen" können Sie auswählen, welche Profiling-Cookies aktiviert werden sollen
Warnung: Einige Funktionen dieser Seite können aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen blockiert werden: